Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Zustimmung zur schrittweisen Abschaffung der Stempelsteuer
24.04.2012
Der Regierungsrat äussert sich - in Übereinstimmung mit der Finanzdirektorenkonferenz - im Grundsatz positiv zur parlamentarischen Initiative zur schrittweisen Abschaffung der Stempelsteuer. Nachdem die Eidgenössischen Räte im Rahmen der "Too big to fail"-Vorlage die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital beschlossen haben, soll mit einer Revision des Bundesgesetzes über die Stempelsteuer nun auch die Emissionsabgabe auf Eigenkapital eliminiert werden. Die Emissionsabgabe auf Eigenkapital erfasst die entgeltliche oder unentgeltliche Ausgabe und Erhöhung des Nennwertes von inländischen Beteiligungsrechten. Auf diese Weise soll die Standortattraktivität und die Effizienz der schweizerischen Volkswirtschaft verbessert werden. Es werden durch die Abschaffung positive Wachstumseffekte erwartet.
Die Kantone sind von der Abschaffung der Emissionsabgabe nicht direkt betroffen, da sie keinen Anteil an den Stempelsteuern erhalten. Auf Bundesebene werden die Steuerausfälle auf jährlich durchschnittlich 240 Millionen Franken geschätzt, die nur über einen längeren Zeitraum hinweg durch die erhofften Wachstumseffekte allenfalls teilweise kompensiert werden können. Vor diesem Hintergrund kann der Regierungsrat der Revision nur unter dem Vorbehalt zustimmen, dass allfällige Einnahmeausfälle im Bundeshaushalt zu kompensieren sind und nicht zu Lasten der Kantone.