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Ja zu Ausbauschritt der Bahninfrastruktur

09.01.2018

Der Regierungsrat stimmt der Vorlage über den zweiten Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/2035 grundsätzlich zu, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Der Bundesrat hat zwei Varianten für den Ausbau der Bahninfrastruktur ausarbeiten lassen: Eine Variante für 7 Milliarden Franken mit einem Realisierungshorizont 2030 und eine Variante für 11,5 Milliarden Franken bei einem Realisierungshorizont von 2035. Die Regierung spricht sich – wie der Bundesrat – klar für die Variante Ausbauschritt 2035 aus, da nur mit dieser die prognostizierten Verkehrsüberlasten weitgehend aufgefangen werden können. Die Finanzierung der vorgesehenen Ausbauten ist über den Bahninfrastrukturfonds gesichert.

Es ist offensichtlich, dass das Schweizer Bahnnetz zunehmend an seine Grenzen stösst und Investitionen unumgänglich sind. Der Bundesrat sieht daher mit dem Ausbauschritt 2035 rund 200 Massnahmen vor, von denen auch der Kanton Schaffhausen angemessen profitieren wird. Namentlich sind Verbesserungen zugunsten des Kapazitätsausbaus für den Personen- und Güterverkehr auf der Strecke Zürich-Schaffhausen und Winter­thur-Schaffhausen geplant. Vorgesehen ist weiter ein Bundesbeitrag, mit welchem Module der Elektrifizierung der Hochrheinstrecke sowie der Halbstundentakt zwischen Basel-Schaffhausen-Singen mitfinanziert werden sollen. Die Regierung verlangt denn auch, dass diese Massnahmen im Ausbauschritt 2030/2035 definitiv enthalten sein müssen.

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