Der Regierungsrat plant eine Teilrevision des Polizeiorganisationsgesetzes sowie den Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen und den Beitritt zur Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten.
Mit der Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes werden einerseits parlamentarische Aufträge erfüllt und andererseits die bisherige Polizeigesetzgebung mit zusätzlichen polizeilichen Massnahmen wie den Polizeigewahrsam sowie die zeitlich befristete Wegweisung ergänzt. Aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist zudem die Schaffung einer formellen gesetzlichen Grundlage für bestimmte polizeiliche Tätigkeiten erforderlich, die bisher nicht oder nur auf Verordnungsstufe geregelt waren. Dazu gehört die Kontrolle von Personen oder die Möglichkeit des Gewahrsams von Personen, die sich in einem Zustand befinden, in dem sie für sich oder andere eine Gefährdung darstellen. Neu soll eine Wegweisungs- und Fernhaltungsbestimmung eingeführt werden: Störer können aus einem definierten Gebiet für maximal 24 Stunden weggewiesen werden. Um die mit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung entstandene Gesetzeslücke zu schliessen, soll eine Bestimmung zur verdeckten Ermittlung ausserhalb von Strafverfahren eingefügt werden. Danach sollen verdeckte Fahndungsmassnahmen möglich sein, wenn hinreichende Anzeichen bestehen, dass es zu einer strafbaren Handlung kommen könnte. Es muss sich indessen um eine besonders schwere Straftat handeln und andere Massnahmen müssen erfolglos geblieben oder aussichtslos sein oder wären unverhältnismässig erschwert.
Der Rechtsschutz soll ausgebaut werden, in dem bei polizeilichen Zwangsmassnahmen die Anrufung des Richters direkt möglich wird. Durch die sinngemässe Anwendung des Zwangsmassnahmengesetzes des Bundes sollen für die Ausübung polizeilichen Zwangs im Kanton die gleichen Regelungen wie im Bund gelten.
Das Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen soll vermeiden, dass sich wenig seriöse Sicherheitsunternehmen in Kantonen niederlassen, die keine Anforderungen an solche Unternehmen stellen, und von dort aus gestützt auf das Binnenmarktgesetz oder das Freizügigkeitsabkommen in anderen Kantonen tätig werden und die dort bestehenden höheren Anforderungen oder die Bewilligungspflicht unterlaufen. Es werden deshalb im Konkordat einheitliche Anforderungen festgelegt. Der Beitritt zum Konkordat liegt im Interesse des Kantons. Zum einen kann damit vermieden werden, dass Sicherheitsunternehmen, welche die Minimalanforderungen nicht erfüllen, davon profitieren, dass der Kanton Schaffhausen zur Zeit keine Bewilligung verlangt. Zum anderen regelt das Konkordat auch die sogenannten Türsteher. Zum Teil wird Gastgewerbebetrieben gestattet, von den Schliesszeiten abzuweichen mit der Auflage, Türsteher einzusetzen. Es bestehen jedoch bisher keine Anforderungen, welche diese zu erfüllen haben.
Die Kantonspolizei Bern betreibt im Auftrag der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten seit 2003 im Sinne eines Pilotbetriebes das sogenannte «Violent Crime Linkage Analysis System (ViCLAS). Es handelt sich um ein computergesteuertes Analysesystem, das polizeiliche Daten kantonsübergreifend zusammenführt und im Sinne einer operativen Fallanalyse aufgrund von Mustern von Straftaten und der Verhaltensmerkmale von erfassten Tätern verarbeitet. Es lassen sich dadurch für die Aufklärung von schweren Straftaten (Gewalt- und Sexualdelikte) wichtige Fahndungshinweise gewinnen. Das System ist von der Royal Canadian Mounted Police entwickelt worden und wird in mehreren europäischen Ländern eingesetzt. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren hat aufgrund der guten Erfahrung und von ersten Ermittlungserfolgen beschlossen, ViCLAS im Rahmen eines Konkordates definitiv einzuführen. Die Mehrheit der Kantone ist dem Konkordat bereits beigetreten.
Der Regierungsrat hat eine Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall sowie den Parteien eröffnet.