Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Ja zu Stossrichtung der Reform der Altersvorsorge 2020
25.03.2014
Der Regierungsrat unterstützt - in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren - grundsätzlich die Reform der Altersvorsorge 2020 und insbesondere die gemeinsame Betrachtung der 1. und 2. Säule, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern festhält. Die Leistungen der schweizerischen Altersvorsorge sind mittel- bis langfristig nicht ausreichend finanziert. Der umlagefinanzierten 1. Säule macht vor allem die demografische Entwicklung zu schaffen, während die 2. Säule als Sparversicherung zusätzlich unter der anhaltenden Baisse der Anlagerenditen leidet.
Mit der Reform der Altersvorsorge 2020 sollen die schweizerische Altersvorsorge und ihre Leistungen für das nächste Jahrzehnt gesichert werden. Nachdem in den letzten Jahren alle Versuche einer Anpassung gescheitert sind, legt der Bundesrat nun eine umfassende Reform der Altersvorsorge vor. Angesichts der demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen muss das finanzielle Gleichgewicht der AHV und der beruflichen Vorsorge sichergestellt werden. Da sich die demografische und wirtschaftliche Entwicklung auf die beiden Säulen unterschiedlich auswirkt, schlägt die Reform gezielte und auf die beiden Altersvorsorgesysteme angepasste Massnahmen vor. Geplant ist u.a. das gleiche Referenzalter von 65 Jahren für Männer und Frauen sowohl in der 1. als auch in der 2. Säule sowie eine flexiblere Gestaltung des Rentenbezugs. Die Altersleistungen können sowohl in der 1. als auch in der 2. Säule ab 62 Jahren bezogen und bis zum vollendeten 70. Altersjahr aufgeschoben werden. Der Zeitpunkt des Rentenbezugs kann frei gewählt werden, und auch eine gleitende Pensionierung soll möglich sein. In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Umwandlungssatz der längeren Lebenserwartung und den tieferen Renditen angepasst. Zum Ausgleich der demografischen Entwicklung muss die Mehrwertsteuer angehoben werden, um die Finanzierung der AHV zu sichern. Vorgesehen ist eine gestaffelte Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 2 Prozentpunkte.
Nach Ansicht des Regierungsrates sind Anpassungen der beiden Säulen an die sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten notwendig. Von zentraler Bedeutung sind die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Systems sowie die Flexibilisierung des Altersrücktritts. Dabei darf es aber nicht zu einem Leistungsabbau und zu einer Lastenverschiebung zu den Kantonen kommen. In diesem Sinne nimmt die Regierung das Anliegen des Bundes wohlwollend zur Kenntnis, dass das Leistungsniveau mit der Reform der Altersvorsorge 2020 sichergestellt werden soll. In Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren ist der Regierungsrat sodann der Auffassung, dass der Kostendruck auf die Ergänzungsleistungen erheblich und für die Kantone zunehmend besorgniserregend ist. Entsprechend sind auch die Ergänzungsleistungen einer Reform zu unterziehen, wobei eine Abstimmung mit der Reform der Altersvorsorge 2020 zwingend ist.