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Neue Finanzhaushaltsverordnung

12.12.2017

Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2018 eine neue Finanzhaushaltsverordnung erlassen. Damit wird das neue Finanzhaushaltgesetz umgesetzt. Neu gilt im Kanton Schaffhausen das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell HRM2. Der Staatsvoranschlag 2018 des Kantons ist erstmals nach HRM2 aufgebaut. HRM2 bringt eine verbesserte und logischere Darstellung der Kontenrahmen und der funktionalen Gliederung in Angleichung an das privatwirtschaftliche Rechnungswesen. Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage werden so abgebildet, dass sie den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

In der Verordnung wird für den Kanton und die Gemeinden das anzuwendende Regelwerk mitsamt dem Kontenplan bezeichnet. Für den Kanton werden Regelungen in Sachen Ausgabenbefugnis, Kreditwesen und Kompetenz zur Führung einer Kosten- und Leistungsrechnung erlassen. Schliesslich werden zentrale Vorgaben zur Steuerung des Rechnungswesens gemacht.

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