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Keine Alternative zu FATCA-Abkommen

05.03.2013

Der Regierungsrat hält in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement - in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren - fest, dass der schweizerische Finanzplatz keine Wahl hat, ob er das sogenannte FATCA-Abkommen anwenden will oder nicht, da die USA das Abkommen ab dem 1. Januar 2014 umsetzen werden. Mit dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) wollen die USA die im Ausland gehaltenen Konten von Personen, die in den USA der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, der Besteuerung in den USA zuführen. Die Schweiz hat mit den USA ein Abkommen zur vereinfachten Umsetzung von FATCA in der Schweiz abgeschlossen. Die Schweizer Finanzinstitute werden sich FATCA aus wirtschaftlichen Gründen so oder so unterwerfen müssen, sofern sie auf dem amerikanischen Markt tätig sein wollen. Der Vorteil ist jedoch, dass die USA nun zumindest das blockierte Doppelbesteuerungsabkommen ratifizieren müssen, das die Möglichkeit der Gruppenanfragen enthält.
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