Sanierung des Kantonsspitals in Etappen ? Regierungsrat beantragt Planungskredit
15.02.2012
Das Kantonsspital Schaffhausen soll in den kommenden Jahren umfassend saniert werden. Als erste Etappe ist die Erstellung eines Untersuchungs- und Behandlungstraktes vorgesehen. In späteren Etappen sollen Neu- und Umbauten für die übrigen Funktions- und Leistungsbereiche der Spitäler Schaffhausen erfolgen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Orientierungsvorlage an den Kantonsrat verabschiedet. Beantragt wird zunächst ein Planungskredit in der Höhe von 2,9 Mio. Franken.
Renovationsbedarf und Anpassung an veränderte Verhältnisse
Die Hauptgebäude des Kantonsspitals Schaffhausen (Behandlungstrakt A und Pflegetrakt B) stammen aus den 1970er-Jahren. Fassaden und technische Einrichtungen müssen in den kommenden Jahren saniert werden. Zudem müssen tiefgreifende Anpassungen an die veränderten Anforderungen des Spitalbetriebs vorgenommen werden.
Mit Blick auf den anstehenden Sanierungsbedarf haben die Spitäler Schaffhausen eine umfassende Masterplanung erstellt, die nicht nur die dringenden aktuellen Probleme lösen soll, sondern auch die langfristigen Entwicklungsperspektiven aufzeigt. Dabei wurde die Zielsetzung formuliert, alle Leistungsbereiche der Spitäler Schaffhausen langfristig am Standort Kantonsspital zu konzentrieren (inkl. Psychiatrie und Langzeitpflege). Die dringenden baulichen Massnahmen einer ersten Etappe sollen so realisiert werden, dass sie in ein entsprechendes Gesamtkonzept passen und für die Zukunft nichts verbauen.
Kantonsspital mit guter Betriebsgrösse
In einer Vorlage an den Kantonsrat orientiert der Regierungsrat über den Stand der Planungen und über das vorgesehene weitere Vorgehen. Als Grundlage wird dazu auch auf den Planungsbericht zur kantonalen Spitalversorgung verwiesen, der im vergangenen November vorgestellt wurde. Dieser zeigt auf, dass das Kantonsspital derzeit rund 70 % der regionalen Akutspitalversorgung abdeckt (20 % entfallen auf ausserkantonale Spitäler und 10 % auf die Klinik Belair).
Der Regierungsrat geht davon aus, dass die weitere Spezialisierung der Medizin in den kommenden Jahren zu gewissen Leistungsverlagerungen in grössere Spitäler führen wird. Im Zusammenhang mit der Alterung der Gesellschaft wird aber auch die Bedeutung einer fachlich breit abgestützten Grundversorgung weiter zunehmen. In diesem Bereich wird das Kantonsspital Schaffhausen auch weiterhin seine zentrale Rolle im bisherigen Sinne behalten.
Im interkantonalen Vergleich hat das Kantonsspital Schaffhausen nach wie vor eine gute Betriebsgrösse. Mit der anstehenden baulichen Erneuerung soll deshalb die bisherige Kapazität gewahrt bleiben. Mit Blick auf die langfristige Wirtschaftlichkeit des Betriebs spielen die Baukosten eine untergeordnete Rolle. Nach den neuen Regeln zur Spitalfinanzierung muss sich der Kanton an den Behandlungskosten in ausserkantonalen Spitälern gleich beteiligen wie bei innerkantonalen Behandlungen, wobei in den gesetzlichen Tarifanteilen des Kantons auch Beiträge an die Investitionen enthalten sind. Leistungseinschränkungen bei den eigenen Spitälern würden somit zu Mehrzahlungen an auswärtige Behandlungen führen. Für den Kanton ergäbe sich am Ende somit kein Spareffekt.
Finanzierung braucht Steuerzuschlag
Die bauliche Gesamterneuerung des Kantonsspitals, die im Laufe der kommenden 12 Jahre in drei Etappen realisiert werden soll, wird aus heutiger Sicht Kosten im Gesamtrahmen von maximal 240 Mio. Franken auslösen. Die Amortisation und Verzinsung dieser Summe wird für den Kanton eine Zusatzbelastung der Laufenden Rechnung in der Grössenordnung von 8 Mio. Franken pro Jahr mit sich bringen. Zur Sicherung der Finanzierung muss deshalb die Erhebung eines Steuerzuschlages in der Grössenordnung von maximal 4 % ins Auge gefasst werden. Ein ähnliches Vorgehen war schon bei früheren Erneuerungen und Erweiterungen der Spitäler nötig: Im Mittel der Jahre 1969 bis 2007 lagen die Steuerzuschläge für Spitalbauten bei rund 6 Prozent.
Realisierung in Etappen
Mit der aktuellen Orientierungsvorlage des Regierungsrates wird ein Planungskredit in der Höhe von 2,9 Mio. Franken beantragt. Nach der Bewilligung des Kredites durch den Kantonsrat soll ein Planungswettbewerb durchgeführt werden. Gestützt darauf wird sodann ein Vorprojekt für die erste Bauetappe (Neubau Untersuchungs- und Behandlungstrakt) und eine entsprechende Kreditvorlage zuhanden des Kantonsrates erarbeitet. Die entsprechende Volksabstimmung ist für das Frühjahr 2015 vorgesehen.
Nach der Zustimmung des Volkes soll die Sanierung des Kantonsspitals mit Ersatz- und Umbauten in drei Etappen realisiert werden. Zwischen den einzelnen Etappen können die Planungen überprüft und bei Bedarf auch den veränderten Bedürfnissen angepasst werden. Die Freigabe der einzelnen Etappen wird Sache des Kantonsrates sein. Der Abschluss der 3. Etappe wird aus heutiger Sicht frühestens im Jahre 2024 möglich sein.