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Beteiligung an Sachkosten bei Bestattungen

25.01.2012

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Änderung von Artikel 5 des Friedhof- und Bestattungsreglements. Neu wird bei Todesfällen von volljährigen Einwohnerinnen und Einwohnern eine finanzielle Beteiligung von 300 Franken an die Sachkosten der Bestattung von rund 2'000 Franken verrechnet. Es handelt sich dabei um eine Massnahme aus der Vorlage "Systematisierte Leistungsanalyse SLA". Der Stadtrat unterbreitet dem Parlament in einer Vorlage, Artikel 5 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Stadt Schaffhausen anzupassen. Vorgesehen ist eine finanzielle Beteiligung der Hinterbliebenen an den Sachkosten der Bestattung. Bislang hat die Stadt die Dienstleistungen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner unentgeltlich erbracht. Neu soll bei volljährigen Verstorbenen mit Wohnsitz in der Stadt Schaffhausen eine Pauschalgebühr von 300 Franken an die Gesamtkosten von rund 2'000 Franken verrechnet werden. Die übrigen Aufwendungen werden weiterhin durch die Stadt getragen. Bei Todesfällen von minderjährigen Einwohnerinnen und Einwohnern bleiben sämtliche Grundleistungen für eine Bestattung weiterhin kostenlos. Die Kostenbeteiligung im Bestattungswesen ist eine der Massnahmen aus dem ersten Paket der Systematisierten Leistungsanalyse SLA. Damit wird die Laufende Rechnung der Stadt jährlich wiederkehrend um rund 100?000 Franken entlastet. Am 24. Mai 2011 stimmte der Grosse Stadtrat der Vorlage "Systematisierte Leistungsanalyse SLA, Massnahmenpaket 1" mit 26 zu 0 Stimmen zu. Dabei bestätigte er mit 19 zu 9 Stimmen explizit die zukünftige Verrechnung eines Teils der Sachkosten im Bestattungswesen durch eine Pauschalgebühr von 300 Franken. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet Artikel 5 des Friedhof- und Bestattungsreglements, welcher entsprechend angepasst werden musste. Diese Änderung ist gemäss Beschluss des Grossen Stadtrates vom 24. Mai 2011 dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Revisionen des Friedhof- und Bestattungsreglements der Stadt Schaffhausen sowie des Reglements über die Gebühren des Bestattungsamtes und der Friedhöfe der Stadt Schaffhausen wurden vom Stadtrat am 14. Juni 2011 beschlossen. Die Änderungen im Friedhof- und Bestattungsreglement mussten vom Kanton genehmigt werden. Am 16. Dezember erfolgte die Verfügung durch die Vorsteherin des Departements des Innern, worin sie diesen zustimmte. Das Reglement über die Gebühren des Bestattungsamtes und der Friedhöfe der Stadt Schaffhausen bedurfte hingegen keiner Genehmigung durch den Kanton. Mit Ausnahme des Artikels 5, dessen Genehmigung nun mit der Vorlage dem Parlament beantragt wird, setzte der Stadtrat die übrigen Änderungen des Friedhof- und Bestattungsreglementes per 1. Februar 2012 in Kraft. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: Peter Neukomm, Finanz- und Personalreferent  (bis 17.40 Uhr und Mittwoch)
Telefon: 0041 79 326 72 82
E-Mail: [email protected] Kausch, Leiter Bestattungsamt  (Mittwoch)
Telefon: 0041 52 632 52 82
E-Mail: [email protected] Werner
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