Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Neue Kriterien zur Feststellung einer gemischten Schenkung bei Grundstückverkäufen
24.06.2014
Der Regierungsrat hat auf den 1. August 2014 eine Änderung der Verordnung über die Bewertung der Grundstücke beschlossen. Es geht um Fälle, wenn beim Verkauf eines Grundstücks der Wert des Grundstücks in einem klaren Missverhältnis zum Kaufpreis steht. Die Kriterien zur Feststellung und zur Meldung einer solchen gemischten Schenkung werden angepasst. Neu wird für die Beurteilung, ob ein klares Missverhältnis vorliegt und damit allenfalls eine Schenkungssteuer anfällt, auf den Verkehrswert und nicht mehr auf den Steuerwert des Grundstücks abgestellt. Künftig wird von einem klaren Missverhältnis und damit von einer gemischten Schenkung ausgegangen, wenn die Gegenleistung unter 80 % des aktuellen amtlichen Verkehrswertes liegt. Entsprechend wird das behördeninterne Meldeschema angepasst.