Grundsatzentscheid über die zukunftsgerichtete Entwicklung der Schaffhauser Strafverfolgungsbehörden und die städtebauliche Entwicklung des Klosterviertels
10.11.2011
Mit dem Bau eines Polizei- und Sicherheitszentrums für die Schaffhauser Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Kantonale Gefängnis ausserhalb der Altstadt soll die effiziente Aufgabenerfüllung der Strafverfolgungsbehörden langfristig sichergestellt und der Weg für eine städtebauliche Aufwertung des Klosterviertels frei gemacht werden. Die Nettoinvestitionen für den geplanten Bau im Herblingertal belaufen sich auf rund 77,5 Mio. Franken. Diese Variante wird dem Kantonsrat in Form eines referendumsfähigen Grundsatzbeschlusses zum Entscheid vorgelegt.
Im Jahr 2009 informierte der Regierungsrat den Kantonsrat über die bestehenden Mängel im Kantonalen Gefängnis und beantragte einen Kredit für die Planung eines Sicherheitszentrums für das Gefängnis und die Staatsanwaltschaft ausserhalb der Altstadt sowie einen Kredit für die Ermittlung des städtebaulichen Potentials des Klosterviertels. Der Kantonsrat genehmigte diese Kredite einstimmig und beauftragte den Regierungsrat darüber hinaus, bei der Planung des Sicherheitszentrums Erweiterungsmöglichkeiten für die Schaffhauser Polizei vorzusehen.
Der Regierungsrat unterbreitet folgende Projektvarianten für einen kurzfristigen, einen mittelfristigen und für einen langfristigen Planungshorizont bei der Integration der Schaffhauser Polizei in das Sicherheitszentrum:
Polizei- und Sicherheitszentrum: Integraler Neubau für die Schaffhauser Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Gefängnis an der Solenbergstrasse in Herblingen. Das Klosterviertel wird umfassend städtebaulich entwickelt.
Sicherheitszentrum mit Erweiterungsmöglichkeiten für die Schaffhauser Polizei: Neubau für die Staatsanwaltschaft und das Gefängnis an der Solenbergstrasse in Herblingen. Die Schaffhauser Polizei bleibt mittelfristig im Klosterviertel. Die Entwicklung des Klosterviertels bleibt solange eingeschränkt.
Sicherheitszentrum für die Staatsanwaltschaft und das Gefängnis: Die Schaffhauser Polizei bleibt langfristig im Klosterviertel. Zusätzlicher Raumbedarf der Schaffhauser Polizei wird im Klosterviertel abgedeckt. Die Entwicklung des Klosterviertels bleibt langfristig eingeschränkt.
Das Polizei- und Sicherheitszentrum ist in materieller Hinsicht die mit Abstand beste Variante. Die internen Abläufe der Schaffhauser Polizei und die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gefängnis werden optimiert. Eine städtebaulich ansprechende und wertschöpfungsintensive Nutzung des Klosterviertels im Rahmen einer Gesamtentwicklung kann umgesetzt werden. Das Polizei- und Sicherheitszentrum beinhaltet zudem eine Indoor Schiessanlage für die Schaffhauser Polizei und das Grenzwachtkorps. Dadurch können anderweitig für Trainingsräume vorgesehene 1,5 Mio. Franken eingespart werden. Das Grenzwachtkorps hat zudem eine finanzielle Beteiligung an der Indoor Schiessanlage in der Höhe von maximal 4 Mio. Franken zugesichert.
Die Nettoinvestitionen für das Polizei- und Sicherheitszentrum belaufen sich auf rund 77.5 Mio. Franken. Der Regierungsrat hat diese Mittel in seiner langfristigen Investitionsplanung 2012 - 2022 für die notwendigen Grossinvestitionen (Agglomerationsprogramm, Erneuerung Spitäler und Sicherheitszentrum) vorgesehen. Es wird erwartet, dass der volkswirtschaftliche Nutzen des Vorhabens für die Region (Investitionen in das Sicherheitszentrum, Entwicklung und Investitionen im Klosterviertel, zusätzliches Steueraufkommen und höhere Wertschöpfung durch Zuzüger im Klosterviertel) deutlich höher sein wird als die Investitionen des Kantons.
Die Entwicklung des Klosterviertels soll im Rahmen einer Gesamtplanung mit dem Rheinufer vorangetrieben werden und zu einer städtebaulich und volkswirtschaftlich überzeugenden Lösung führen. Für die weitere Entwicklung des Klosterviertels beantragt der Regierungsrat einen Kredit von Fr. 250'000.--. Die Aufwertung des Klosterviertels beinhaltet auch die Verlegung des Strassenverkehrsamtes und der Motorfahrzeugkontrolle. Ein Vorprojekt soll die Möglichkeiten dieser Auslagerung aufzeigen. Dafür ist ein Kredit von Fr. 200'000.-- erforderlich. Für die weitere Planung des Polizei- und Sicherheitszentrums bis zur Kreditvorlage werden keine weiteren Mittel beantragt.
Der Kantonsrat soll sich angesichts des Umfangs des Projekts schon früh mit einem referendumsfähigen Grundsatzentscheid darüber aussprechen, welche Variante an welchem Standort weiter verfolgt werden soll. Gestützt auf diesen Entscheid wird der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Kreditvorlage für das Projekt unterbreiten.
Der Erwerb des Grundstückes an der Solenbergstrasse in Herblingen erfolgt im Rahmen eines Landabtausches. Dieser Landabtausch soll unabhängig vom Entscheid des Kantonsrats zum Polizei- und Sicherheitszentrum vorgenommen werden. Die Parzelle an der Solenbergstrasse eignet sich auch für die Ansiedlung von Gewerbe- oder Industriebetrieben. Im Austausch tritt der Kanton Land im oberen Pantli ab. Auf diesem soll Wohnraum entstehen.