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Kanton Schaffhausen: Meldepflicht bei Kollisionen mit Wildtieren

11.10.2012

Im Kanton Schaffhausen ist es der in letzten Zeit vermehrt zu unterlassenen Meldungen von Kollisionen zwischen Fahrzeugen mit Wildtieren gekommen. Die Schaffhauser Polizei macht die Fahrzeuglenker darauf aufmerksam, dass solche Unfälle stets zu melden sind.

Pro Jahr werden rund 350 Wildtiere wie Rehe, Sika-Hirsche, Wildschweine, Füchse, Dachse und Feldhasen angefahren. Sie verenden schlussendlich qualvoll an den Rändern der Schaffhauser Strassen. Etwa 40 % dieser Kollisionen werden der Polizei nicht gemeldet.
Insbesondere in der Dämmerungszeit kommt es häufig zu solchen Unfällen. In den Wintermonaten hält sich das Wild oft in der Nähe der Strassen auf, um dort das Salz ab den Strassen aufzunehmen.

Die Schaffhauser Polizei macht deshalb die Fahrzeuglenker auf die gesetzlichen und moralischen Pflichten aufmerksam. Bei Unfällen mit Wildtieren ist folgendes Vorgehen nötig:
- Sichern der Unfallstelle (Warnblinker, Warnweste, Pannendreieck).
- Unverzügliche Meldung an die Polizei (Tel. 052 624 24 24), welche den   zuständigen Jagdaufseher aufbieten wird.
- Noch lebende Tiere nie berühren.
- Auf das Eintreffen des Jagdaufsehers warten, welcher das Wildschadenformular für die Versicherung ausstellen wird. Weiter kann der Jagdaufseher eine eventuelle Nachsuche des verletzten Tieres in die Wege leiten.
- Auch wenn kein Schaden am Fahrzeug erkennbar ist, muss eine Meldung erstattet werden.

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