Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Anpassung der anrechenbaren Taxen für Ergänzungsleistungsberechnung
15.11.2011
Der Regierungsrat hat die für die Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) anrechenbaren Heimtaxen und Kosten für die Betreuung im Haushalt angepasst und auf Anfang 2012 eine entsprechende Revision der Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV beschlossen. Die Höhe der ausbezahlten Beiträge ist abhängig vom anrechenbaren Vermögen und Einkommen, von der Höhe der Krankenversicherungsprämien, von den Heimtaxen sowie von den anrechenbaren persönlichen Auslagen.
Hauptziel der Anpassung ist eine Angleichung der EL-Belastung zwischen Personen ohne Pflegebedarf, die freiwillig in ein Heim ziehen, und solchen, die in der eigenen Wohnung oder einer Alterswohnung mit Heimanschluss leben. Das selbständige Wohnen im Alter soll gefördert werden. Entsprechend werden die anrechenbaren Heimtaxen für Personen ohne Pflegebedarf ab 2012 um 10 Franken auf 115 Franken pro Tag gesenkt. Bei den höchsten Pflegebedarfsstufen wird der Betrag um 2 Franken auf 155 Franken erhöht. In der Praxis ist davon allerdings nur ein Teil der Heime betroffen. In vielen Heimen liegen die bisherigen Taxen ohnehin innerhalb des neu vorgesehenen Rahmens.
Gleichzeitig wird der Ansatz für die Vergütung der ausgewiesenen Kosten für die notwendige Hilfe und Betreuung im Haushalt auf neu höchstens 6'000 Franken pro Jahr erhöht. Diese Kosten werden vergütet, wenn die Hilfe von einer Person erbracht wird, die nicht im gleichen Haushalt lebt und die nicht über eine anerkannte Spitex-Organisation eingesetzt wird. Damit soll das selbständige Wohnen auch von EL-beziehenden Personen unterstützt werden.
Die Anpassungen dürften insgesamt kostenneutral sein. Längerfristig kann davon ausgegangen werden, dass durch die Attraktivierung des selbständigen Wohnens Kosten eingespart werden können.