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Teilrevision der Justizvollzugsverordnung

01.12.2015

Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2016 eine Teilrevision der Justizvollzugsverordnung vorgenommen. Hintergrund ist das neue Bundesgesetz über das Informationsrecht des Opfers. Neu wird auf Bundesebene geregelt, dass nach einem abgeschlossenen Strafverfahren Opfer und Angehörige sowie Dritte mit einem schutzwürdigen Interesse bei der Vollzugsbehörde ein schriftliches Gesuch um Information stellen können. Die Vollzugsbehörde entscheidet nach Anhörung des Verurteilten über das Gesuch. Die bisherige Bestimmung in der kantonalen Justizvollzugsverordnung mit praktisch identischem Inhalt wird damit hinfällig und ist aufzuheben.
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