Der Regierungsrat äussert sich im Grundsatz positiv zur neu vorgeschlagenen Einteilung der Prämienregionen in der Krankenversicherung, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern festhält. Der Bund schlägt vor, dass es künftig im Kanton Schaffhausen nur noch eine Prämienregion für alle Gemeinden geben wird. Bisher bilden die Stadt Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall - mit rund 9 % höheren Prämien - die Prämienregion 1, während alle anderen Gemeinden zur Prämienregion 2 gehören.
Nach den neuen Grundsätzen des Bundes erfolgt eine Unterteilung in unterschiedliche Prämienregionen dann, wenn sich Gruppen mit Kostendifferenzen von mindestens 5 % bilden lassen und die so ermittelten Regionen mindestens einen Sechstel der Kantonsbevölkerung (bei Kantonen mit 200'000 - 400'000 Einwohnern) bzw. 66'666 Versicherte (bei grösseren Kantonen) umfassen. Bei Kantonen mit weniger als 200'000 Einwohnern ist generell keine Aufteilung vorgesehen. Das bedeutet, dass in insgesamt 16 Kantonen - darunter neu auch Schaffhausen - einheitliche Prämien ohne Regionsaufteilung gelten.
Die Regierung hat Verständnis dafür, dass die Prämienregionen landesweit nach einheitlichen Kriterien definiert werden müssen und dass die Regionen eine gewisse Mindestgrösse nicht unterschreiten sollten. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Krankenversicherung ihrem Wesen nach auf vielfältigen Solidaritäten beruht. Die Zusammenführung beider Regionen wird in der bisherigen Region 2 eine ausserordentliche Prämienerhöhung um rund 5,5 % bewirken. Auf der anderen Seite wird für die Bewohner der bisherigen Region 1 eine mittlere Reduktion um 3,5 % erreicht. Im Vergleich mit den mittleren Prämiensteigerungen der zurückliegenden Jahre entspricht der Aufschlag der Region 2 rund anderthalb "normalen" Jahreswachstumsraten; in der Region 1 kompensiert die Änderung dagegen das mittlere Prämienwachstum eines Jahres.