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Anpassung der anrechenbaren Taxen für Ergänzungsleistungsberechnung

27.11.2012

Der Regierungsrat hat die für die Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) anrechenbaren Beträge angepasst und auf Anfang 2013 eine entsprechende Revision der Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV beschlossen. Hintergrund der Verordnungsänderung ist die Anhebung der massgebenden Werte auf Bundesebene. Die Auswirkungen sind sehr gering: Die Heimtaxbegrenzung für IV-Heime wird um 1 Franken pro Tag und die persönlichen Auslagen werden - je nach Pflegebedarf - um 4 Franken bzw. 3 Franken pro Monat angehoben.
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