Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Regelung zur Bekämpfung von gebietsfremden Organismen
15.11.2011
Der Regierungsrat hat Bestimmungen erlassen zur Bekämpfung von sogenannten invasiven, gebietsfremden Organismen. Er hat auf den 1. Januar 2012 eine entsprechende Ergänzung der kantonalen Umweltschutzverordnung vorgenommen. Begünstigt durch die Klimaveränderung und die Globalisierung gelangen immer häufiger gebietsfremde Organismen auch in den Kanton Schaffhausen. Einige davon bedrohen die angestammte Flora und Fauna. Sie etablieren sich in unterschiedlichsten Lebensräumen und verdrängen die einheimischen Arten, was einen Verlust an Biodiversität zur Folge hat. Auch die Gesundheit von Menschen kann beeinträchtigt werden (z.B. Auslösen von Allergien). Um die Schäden möglichst tief zu halten, ist eine frühzeitige und gezielte Bekämpfung von einzelnen gebietsfremden Pflanzen- und Tierarten und ein koordiniertes Vorgehen unter den Fachstellen notwendig.
Mit der neuen Regelung wird das Interkantonale Labor als zuständig erklärt für die Anordnung von Massnahmen zur Bekämpfung von invasiven, gebietsfremden Organismen. Diese Massnahmen sind mit den kantonalen und kommunalen Fachstellen zu koordinieren.