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Revision des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes tritt am 1. Januar 2012 in Kraft

15.11.2011

Der Regierungsrat hat die Revision des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Der Gesetzesänderung wurde in der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 mit einem Ja-Anteil von knapp 59 % zugestimmt. Mit der Gesetzesänderung werden die neuen bundesrechtlichen Vorgaben zur Pflegefinanzierung umgesetzt. Die finanziellen Beiträge des Kantons und der Gemeinden müssen insbesondere bei schwer pflegebedürftigen Heimbewohnern deutlich erhöht werden. Dies ermöglicht eine spürbare Reduktion der Heimtarife für diese Patientengruppe. Auf der anderen Seite wird die Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten im Spitex-Bereich und bei Heimbewohnern, die nur leicht pflegebedürftig sind, erhöht. Gleichzeitig hat die Regierung die Verordnung zum Altersbetreuungs- und Pflegegesetz angepasst, welche die bis Ende 2011 befristete Verordnung ablöst. Unter anderem ist vorgesehen, die zulässigen Betreuungspauschalen, die neben den Tagestaxen zu Lasten der Heimbewohner verrechnet werden können, auf maximal 40 Franken pro Tag zu begrenzen. Gegenüber der Verordnung 2011 wird der Betrag damit um 12 Franken pro Tag erhöht. Der Aufschlag ist abgestimmt auf die Revision der EL-Verordnung, welche per 1. Januar 2012 eine Senkung der maximal anrechenbaren Heimtaxen für EL-Bezüger ohne Pflegebedarf vorsieht. Weiter werden gewisse Anpassungen bei den Finanzierungsrichtwerten für die stationären Pflegekosten vorgenommen. Schliesslich wurde die bereits vorgenommene Aufteilung der Spitex-Versorgungsregion Reiat-Stein in zwei Regionen noch formell auf Verordnungsstufe festgelegt. Das Gesuch der beiden Gemeinden Schleitheim und Beggingen um Bildung einer separaten Region ist vor Obergericht hängig. Die Behandlung der Beschwerde ist derzeit im allseitigen Einvernehmen sistiert, weil auf dem Verhandlungsweg weiterhin nach einer für alle Betroffenen tragbaren Lösung gesucht wird.
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