Der Stadtrat Schaffhausen und der Gemeinderat Beringen haben die Einsprachen gegen die Sperrung des Kistenpasses von Beringen nach Schaffhausen für den motorisierten Verkehr abgewiesen. Sie gewichten das öffentliche Interesse an einem Fahrverbot höher als das Anliegen einzelner Fahrzeuglenker, den Verbindungsweg mitten durch das Naherholungsgebiet Randen als Abkürzung benützen zu können. Für ein solches überwiegendes öffentliches Interesse sprechen die Gründe Verkehrssicherheit, Ruhe und Ordnung, Schutz des Naherholungs- und Naturschutzgebietes sowie Interessen der Erholung (Wanderweg). Im Weiteren sind dies die Lebensqualität der an der Strassenverbindung gelegenen Wohnquartiere und die Interessen der Landwirtschaft. Die Argumentation der Einsprecher, dass durch die Sperrung eine gute Abkürzung entfällt, könnte denn auch bei jeder Waldstrasse mit Fahrverbot vorgebracht werden. Zur Milderung des entstehenden Nachteils für Fahrzeuglenker sind unter entsprechenden Voraussetzungen überdies Sonderbewilligungen vorgesehen.
Der Kistenpass wird täglich von rund 200 Fahrzeugen befahren. Dabei handelt es sich um eine Privatstrasse, die im so genannten Gemeingebrauch steht. Sie ist im kommunalen Strassenrichtplan als Güter- und Waldstrasse klassiert und wird im kantonalen Strassenrichtplan gar als Wanderweg aufgeführt. Der Kistenpass liegt auf Schaffhauser und Beringer Gemarkung. Teilweise halten die Fahrzeugführerinnen und -führer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde nicht ein. Sowohl auf Schaffhauser wie auf Beringer Seite führt die Zufahrt durch bewohnte Quartiere. Es ist unbestritten, dass der Schleichverkehr zu unerwünschten Immissionen führt und die Lebensqualität von Anwohnern, Spaziergängern und Naherholungssuchenden teilweise empfindlich beeinträchtigt. Als teilweise unasphaltierte Nebenstrasse, die mitten durch das Naherholungsgebiet Randen führt, ist der Kistenpass für den allenfalls aufgrund der Bauarbeiten am Galgenbucktunnel in Neuhausen am Rheinfall und die damit einhergehenden Verkehrsbedingungen in der Enge entstehenden Mehrverkehr in keiner Weise geeignet.
Das Fahrverbot wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig. Vom Verbot ausgenommen sind der landwirtschaftliche Verkehr, der Zubringerdienst und die Zufahrten zum Restaurant und dem Beringer Randenturm sowie zu den privaten Anstössern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Hansruedi Schuler, Gemeindepräsident Beringen (10.00 bis 12.00 und 13.30 bis 15.00 Uhr)
Telefon: 0041 52 687 24 21
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Website: www.beringen.ch
Peter Käppler, Baureferent der Stadt Schaffhausen (9.00 bis 11.30 Uhr)
Telefon: 0041 52 632 52 13
E-Mail: [email protected]
Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: 0041 52 632 52 21
E-Mail: [email protected]