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Regierung nicht einverstanden mit Änderungen des Betriebsreglements des Flughafens Zürich

13.01.2015

Der Regierungsrat verlangt eine umfassende Überarbeitung der vorgelegten Änderungen des Betriebsreglements 2014 des Flughafens Zürich, wie er in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Zivilluftfahrt festhält. Die Regierung stellt konkrete Anträge, um eine zusätzliche Belastung des Kantons Schaffhausen und insbesondere des südlichen Kantonsteils mit Fluglärm zu verhindern. Der Flughafen Zürich begründet die Änderungen des Betriebsreglements mit sicherheitstechnischen Überlegungen. Tatsächlich aber soll unter dem Aspekt der Erhöhung der Sicherheit eine Kapazitätssteigerung vor allem in den empfindlichen Nachtstunden vorgenommen werden. Dagegen wehrt sich die Regierung.

Der Kanton Schaffhausen ist sich der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens Zürich als wichtigem Wirtschaftsmotor bewusst. Die Regierung wehrt sich aber gegen die anhaltende Intensivierung der Nordbelastung. Es entspricht nicht der fairen Verteilung des Fluglärms, wenn die Region Schaffhausen immer stärker die Last des Fluglärms zu tragen hat. Vom Flughafen profitieren grundsätzlich alle Regionen. Das bedeutet aber auch, dass alle einen Anteil der Belastungen durch den Fluglärm zu tragen haben. Es kann nicht angehen, dass gewisse Regionen, insbesondere südliche Regionen, ihren Teil auf andere übertragen. Entsprechend verlangt der Regierungsrat, dass in den Nachtstunden die Anzahl der Starts über den Gemeinden Buchberg und Rüdlingen nicht erhöht wird. Ebenso wehrt sich die Regierung gegen vermehrte Überflüge des Kantonsgebietes von anfliegenden Flugzeugen nach 22.00 Uhr zur Landung auf der Piste 28. Gegen die Erstellung von sogenannten Schnellabrollwegen ist nichts einzuwenden, wenn diese dafür genutzt werden, Verspätungen zu reduzieren. Schnellabrollwege dürfen jedoch nicht für eine Erhöhung der Anzahl Bewegungen in den Tagesrand- und Nachtstunden genutzt werden.

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