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Neuregelung der Bildungskosten gilt ab 1. Januar 2012

01.11.2011

Der Regierungsrat hat das Gesetz betreffend die Neuregelung der Verteilung der Bildungskosten zwischen Kanton und Gemeinden auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Mit dem Gesetz wird ein neues, einfaches Finanzierungsmodell für die Verteilung der Bildungskosten zwischen Kanton und Gemeinden geschaffen. Neu beteiligt sich der Kanton an den Aufwendungen der Gemeinden für die von ihnen getragenen Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen mit einem festen Prozentsatz an den Lehrerbesoldungen. Damit wird die ? insbesondere von den Gemeinden gewünschte ? Trennung der Finanzierung aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden umgesetzt. Der Anteil des Kantons an den Besoldungskosten inkl. Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen wird auf 41 % festgelegt. Das bisher geltende Modell der Bildungskostenbalance wird aufgehoben. Die dazu gehörige Änderung des Schuldekretes tritt ebenfalls auf den 1. Januar 2012 in Kraft.
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