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Neues Tourismusgesetz - Start für Vernehmlassung

24.06.2014

Der Regierungsrat plant eine Neufassung des Tourismusgesetzes ab 2016. Das bisherige Gesetz ist bis Ende 2015 befristet. Ein erster Gesetzesentwurf, der in einem vorausgehenden Vernehmlassungsprozess breite Zustimmung fand, wurde nach einer engagierten und emotionalen Diskussion im Kantonsrat Ende 2013 an den Regierungsrat zur Überarbeitung zurückgewiesen. Der neue Vorschlag trägt der geäusserten Kritik grösstmöglich Rechnung. Das neue Tourismusgesetz will die langfristige und nachhaltige touristische Marktbearbeitung im Interesse der Schaffhauser Volkswirtschaft für die Zeit ab dem 1. Januar 2016 sicherstellen. Mit der Folgelösung soll die Grundlage für die erfolgreiche Weiterentwicklung des Schaffhauser Tourismus geschaffen werden. Die Sehenswürdigkeiten des Kantons Schaffhausen sollen auch in Zukunft touristisch vermarktet werden können. Hauptziel für die Zukunft ist die Erhöhung der Logiernächte und die Verlängerung der Verweildauer der Gäste in der Region. Gegenüber der im vergangenen Jahr im Kantonsrat diskutierten Vorlage wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
  • Auf gesetzliche Beiträge der Gastronomie und Paragastronomie sowie des Gewerbes wird verzichtet.
  • Die Leistungsvereinbarung mit der kantonalen Tourismusorganisation wird auf längstens vier Jahre befristet; anstelle fix vier Jahre.
  • Der Beitrag des Kantons beträgt 6 Franken pro Einwohner; bisher war er abhängig von der Höhe der weiteren Beiträge und der selbst erwirtschafteten Mittel der kantonalen Tourismusorganisation. Die Leistungskomponente bei der Ausrichtung von Beiträgen wird durch die Möglichkeit einer kürzeren Dauer der Leistungsvereinbarungen ersetzt.
  • Die Gemeindebeiträge betragen neu 4 Franken pro Einwohner für Neuhausen am Rheinfall, Schaffhausen und Stein am Rhein und 2 Franken pro Einwohner für alle anderen Schaffhauser Gemeinden; anstelle von drei Gemeindekategorien.
  • Die Beiträge der Hotelbetriebe betragen neu 2 Franken pro Gast und Übernachtung; anstelle von 2.25 Franken pro Gast und Übernachtung.
  • Die Zweckbestimmung der gesetzlichen Beiträge (Marktbearbeitung) wird explizit aufgeführt.
Das künftige Gesetz sieht einen jährlichen Beitrag des Kantons von 6 Franken pro Einwohner vor. Dies entspricht heute rund 475'000 Franken. Neu sollen auch die Gemeinden sowie die Hotellerie und Parahotellerie gesetzlich verankerte Beiträge leisten. Die Beiträge der Gemeinden belaufen sich auf rund 260'000 Franken und diejenigen der Hotellerie/Parahotellerie auf rund 370'000 Franken. Mit der gesetzlichen Verankerung können die Beiträge der Hotellerie vollumfänglich als SH-Tax auf die übernachtenden Gäste überwälzt werden. Nach Abwägen aller Vor- und Nachteile wurde entschieden, auf die gesetzliche Verankerung von Gastro- und Paragastronomiebeiträgen zu verzichten und wie schon beim touristisch orientierten Gewerbe weiterhin auf die Freiwilligkeit zu setzen. Damit sollen ab 2016 für die Vermarktung des Kantons Schaffhausen als Tourismusdestination jährlich rund 2,1 Mio. Franken zur Verfügung stehen. Derzeit liegt die Summe bei rund 1,9 Mio. Franken. Der Regierungsrat hat eine Vernehmlassung bei den Gemeinden, den Parteien sowie den betroffenen Institutionen und Organisationen eröffnet.
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