Die vom Kanton vorgeschlagene Steuergesetzrevision ist für grössere Gemeinden nicht verkraftbar. Zu diesem Schluss gelangt der Stadtrat gemeinsam mit den Exekutiven der grösseren Schaffhauser Gemeinden.
Der Schaffhauser Stadtrat hat die kantonalen Steuergesetzrevisionen zur Entlastung der privaten Steuerpflichtigen und der Wirtschaft bisher stets mitgetragen. Dank konsequenter Anstrengungen beim Budgetieren und in der Ausgabenpolitik, aber auch dank der vergleichsweise guten wirtschaftlichen Entwicklung ist es gelungen, die finanziellen Auswirkungen der Entlastungen aufzufangen. Die aktuell vorgeschlagene Steuergesetzrevision ist für die grösseren Gemeinden jedoch in dieser Form nicht mehr verkraftbar. Gemeinsamt mit den Gemeinderäten Neuhausen am Rheinfall, Stein am Rhein, Thayngen, Beringen und Hallau nimmt er deshalb gegen den Revisionsentwurf Stellung.
Ohne spürbare Kompensationen oder Entlastungen wird mit dieser Revision die Handlungs- und Entwicklungsfähigkeit vor allem der grossen Gemeinden aufs Spiel gesetzt. Dies würde zu einem Attraktivitätsverlust für die gesamte Region führen würde.
Die Stellungnahme im Volltext