Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Ordnungsbussenverfahren bei Cannabiskonsum
20.08.2013
Der Regierungsrat hat eine Verordnung über das Ordnungsbussenverfahren bei Cannabiskonsum erlassen. Er setzt damit die am 1. Oktober 2013 in Kraft tretende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes um. Gemäss der neuen Bundesregelung wird der Cannabiskonsum von Erwachsenen künftig mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft. Die Polizei ist befugt, eine Busse auszustellen, wenn eine Täterin oder ein Täter nicht mehr als 10 Gramm Cannabis bei sich trägt. Wird die Ordnungsbusse akzeptiert und bezahlt, erfolgt weder eine Verzeigung noch ein ordentliches Strafverfahren. Auf jugendliche Cannabiskonsumenten ist das Ordnungsbussenverfahren jedoch nicht anwendbar.
Die Kantone haben die Zuständigkeiten für die Erhebung der Ordnungsbussen festzulegen. Der Schaffhauser Polizei obliegt der Vollzug auf dem ganzen Kantonsgebiet. Die Verwaltungspolizeien der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall sowie der Stadtpolizei Stein am Rhein sind jeweils auf ihrem Gemeindegebiet zuständig. Die Ordnungsbussen fallen demjenigen Gemeinwesen zu, dessen Polizeiorgane sie erhoben haben.