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Ja zu Standesinitiative "Bauen ausserhalb der Bauzonen"

14.06.2011

Der Regierungsrat äussert sich ? in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorinnen und -direktoren ? positiv zur vorgeschlagenen Änderung des Raumplanungsgesetzes, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Die der Gesetzesänderung zugrunde liegende Standesinitiative des Kantons St. Gallen verlangt eine Ausdehnung der Möglichkeiten von Abbruch und Wiederaufbau und von Erweiterungen ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens auch auf landwirtschaftlich bewohnte Bauten. Nach geltendem Recht sind bestimmte Änderungsmöglichkeiten an bestehenden Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen davon abhängig, ob die entsprechende Baute am Stichtag Juli 1972 landwirtschaftlich oder nicht landwirtschaftlich bewohnt war. Mit dem Gesetzesentwurf können nach Ansicht der Regierung zeitgemässe Wohnverhältnisse für landwirtschaftliche bzw. landwirtschaftlich geprägte Wohnbauten ausserhalb der Bauzone gewährleistet werden. Um unerwünschte Entwicklungen zu verhindern, ist richtigerweise vorgesehen, dass beim Wiederaufbau landwirtschaftlicher Wohnbauten die äussere Erscheinung nicht wesentlich geändert werden darf.

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