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Ja, aber zu Zollgesetz

26.03.2013

Der Regierungsrat begrüsst im Grundsatz die Teilrevision des Zollgesetzes, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement festhält. Hauptpunkte der Vorlage sind die Anpassung der Bestimmungen über die Zolllager und Zollfreilager, die Übernahme sicherheitspolizeilicher Aufgaben durch das Grenzwachtkorps sowie die Aufhebung der Bestimmungen über den Mindestbestand des Grenzwachtkorps. Daneben wird der Postverkehr im Zuge seiner Liberalisierung nicht mehr als besondere Verkehrsart gelten. Es sollen besondere Untersuchungsmassnahmen in der zollrechtlichen Strafverfolgung geschaffen werden. Schliesslich sollen Verkehrsunternehmen zur Abgabe von Unterlagen und Aufzeichnungen in elektronischer Form verpflichtet werden können sowie Vereinfachungen im Bereich der Zollpfandverwertung geschaffen werden. Die Möglichkeit von Vereinbarungen aller Kantone mit der Zollverwaltung betreffend die Übertragung polizeilicher Aufgaben ist sinnvoll. Der Kanton Schaffhausen als Grenzkanton hat bereits seit mehreren Jahren eine solche Vereinbarung, die sich bewährt hat. Kritisch äussert sich die Regierung zur vorgesehenen Kompetenzausweitung auf den Vollzug nicht zollrechtlicher Erlasse des Bundes. Die Zollbehörden könnten damit im Rahmen von Vereinbarungen mit den Kantonen vollumfänglich als gerichtspolizeiliche Behörde tätig werden. Dies geht zu weit. Auch bezüglich der besonderen Untersuchungsmassnahmen in der zollrechtlichen Strafverfolgung ist der Regierungsrat skeptisch. Eine solche Kompetenz muss sich auf Verbrechen und Vergehen beschränken.
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