Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz (RPG), welches am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, wird in Schaffhausen ein neues Kapitel in der Raumplanung geschrieben. Die künftige räumliche Entwicklung wird sich hauptsächlich nach innen ausrichten. Dabei kommt der Kanton stärker als bisher in die Verantwortung, denn er muss gemäss Raumplanungsgesetz das Siedlungsgebiet und dessen räumliche Verteilung im Richtplan festlegen. Da dies weitreichende Konsequenzen auf die Gemeinden hat, werden diese anlässlich von Gemeindegesprächen in den Erarbeitungsprozess miteinbezogen.
Zusammen mit Wallis, Jura und Neuenburg gehört der Kanton Schaffhausen zu den vier Kantonen mit viel zu grossen Bauzonen. Dass die Bauzonen gesamtkantonal zu gross sind, ist keine neue Erkenntnis. Jetzt wird das zu grosse Potenzial pro Gemeinde mit einer einheitlichen Berechnungsmethode des Bundes sichtbar und vergleichbar. Folge davon ist, dass Neueinzonungen in den nächsten Jahren nur möglich sein werden, wenn mindestens im gleichen Ausmass Rückzonungen vorgenommen werden.
Gemeinden mit mehr als 5 % zu grossem Siedlungsgebiet müssen allfällige Einzonungen doppelt kompensieren, zudem werden Rückzonungen wahrscheinlich. Bei Gemeinden, die weniger als 5 % zu grosses Siedlungsgebiet haben, ist eine Einzonung mit einfacher Kompensation möglich; ausserdem müssen Rückzonungen geprüft werden. Gemeinden, deren Siedlungsgebiet nicht zu gross ist, müssen Einzonungen ebenfalls einfach kompensieren, da gesamtkantonal deutlich zu viele Bauzonen vorhanden sind.
Die Gemeindegespräche sind mit einer Auftaktveranstaltung am 11. Februar 2015 eröffnet worden. An der Veranstaltung wurde die Methode zur Siedlungsgebietsfestlegung erläutert und den Gemeinden die weiteren Schritte bis zum Vorliegen eines Richtplanentwurfs vorgestellt.
Nach Abschluss der Gemeindegespräche wird eine Siedlungsgebietskarte erstellt werden, die nochmals den Gemeinden vorgelegt wird. Diese fliesst zusammen mit den anderen vom RPG geforderten Ergänzungen in einen Richtplan Siedlungsentwicklung ein, der Ende Jahr öffentlich aufgelegt werden wird.
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Die Berechnung des Siedlungsgebietes lehnt sich eng an die Technischen Richtlinien zur Bauzonendimensionierung des Bundes an. Die Dimensionierung der Bauzonen beruht auf dem voraussichtlichen Bedarf von 15 Jahren, diejenige des Siedlungsgebietes auf dem voraussichtlichen Bedarf von 25 Jahren. Dabei wird vom Bund eine kantonale Auslastung der Bauzonen berechnet. Liegt sie unter 100 % so kann nur so viel eingezont werden, wie ausgezont wird. Da der Kanton Schaffhausen eine Auslastung unter 95 % aufweist, hat er gesamtkantonal ein Flächenkontingent, das kleiner ist als die heute rechtskräftigen Bauzonen. Das stellt alle Beteiligten vor grosse Herausforderungen. Mit dem Richtplan Siedlungsentwicklung wird ein erster Schritt zur Bewältigung getan.