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Ergänzung des Gesetzes gegen Atommüll-Lagerstätten tritt am 1. April 2011 in Kraft

29.03.2011

Die Änderung des Gesetzes gegen Atommüll-Lagerstätten tritt auf den 1. April 2011 in Kraft. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Mit der Ergänzung des kantonalen Gesetzes wird der Widerstand gegen Atommüll-Lagerstätten auf die angrenzende Nachbarschaft ausgedehnt.
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