Im Kanton Schaffhausen sollen ab dem Schuljahr 2012/2013 gestaffelt geleitete Schulen eingeführt werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Sie beinhaltet ausschliesslich die Einführung geleiteter Schulen und deren Finanzierung. Für die Errichtung von geleiteten Schulen wird eine Übergangsfrist von vier Jahren angesetzt. Dabei sind in den Landgemeinden auch Schulleitungen mit Kleinpensen möglich. Bereits heute verfügen zehn Schaffhauser Gemeinden über geleitete Schulen.
Mit dem Übergang zu geleiteten Schulen schliesst sich der Kanton Schaffhausen einer Entwicklung an, die international und gesamtschweizerisch mehrheitlich etabliert und abgeschlossen ist. Mit Ausnahme von Schaffhausen und Appenzell Innerrhoden haben alle Deutschweizer Kantone geleitete Schulen (14 Kantone flächendeckend, 3 Kantone sind an der Umsetzung). Nach Ansicht des Regierungsrates und des Erziehungsrates ist - trotz der abgelehnten Schulgesetz- und Bildungsgesetzvorlage sowie der durch die Stimmbevölkerung der Stadt Schaffhausen vor Kurzem ebenfalls abgelehnten Vorlage zur gesamtstädtischen Einführung geleiteter Schulen - die Einführung von geleiteten Schulen auch auf Stufe der Volksschulen in allen Gemeinden dringend nötig. Die Erfahrungen in den Schaffhauser Gemeinden mit geleiteten Schulen zeigen eine deutliche Entlastung der Lehrpersonen. In Umfragen kommt klar zum Ausdruck, dass die Lehrpersonen sich so wieder primär dem Unterrichten widmen können. Zudem geben diese Lehrpersonen grösstenteils an, nur noch in einer geleiteten Schule arbeiten zu wollen. Umfragen bei Eltern von geleiteten Schulen zeigen eine sehr hohe Zufriedenheit mit der Schule ihres Kindes.
In einer breit angelegten Vernehmlassung sind die Grundsätze zur Ausgestaltung der geleiteten Schulen mehrheitlich auf grosse Akzeptanz gestossen.
In der Vorlage werden die Aufgaben der Schulleitung klar definiert. Die Schulleitung ist verantwortlich für die operative Führung in personellen, pädagogischen, organisatorischen und administrativen Belangen. Die Schulleitung begleitet, berät und entlastet die Lehrpersonen und die Schulbehörden vor Ort. Sie ist Ansprechstelle für die Eltern. Die kommunalen Schulbehörden werden in einer gestärkten strategischen Rolle beibehalten. Die Berechnung der Pensen der Schulleitungen erfolgt aufgrund der Schülerzahlen. Gemeinden mit weniger als 120 Schülern können ein über die ordentliche Berechnung hinausgehendes Schulleitungspensum beantragen. Die Schulleiter brauchen eine pädagogische Ausbildung mit Lehrdiplom und haben eine Schulleiterausbildung zu absolvieren.
Die Einführung von geleiteten Schulen führt zu jährlichen Mehrkosten von insgesamt 2,7 Mio. Franken. Bei der aktuellen Aufteilung der Bildungskosten betragen die Mehrkosten für den Kanton 2,14 Mio. Franken und die Gemeinden 0,56 Mio. Franken. Dazu kommen - verteilt auf vier Jahre - einmalige Kosten für die Einführung und den Aufbau der geleiteten Schulen sowie die Ausbildung der Schulleiter von total rund 1,6 Mio. Franken, welche vom Kanton übernommen werden. Der Kanton beteiligt sich an den Besoldungskosten der Schulleiterinnen und -leiter gleich wie bei den Lehrerinnen und Lehrern.