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Strategie zur Umsetzung der Steuervorlage 17

23.01.2018

Der Regierungsrat hat gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung Stellung genommen zu den kantonalen Umsetzungsplänen und den finanziellen Auswirkungen der Steuervorlage 17 (SV17) in den Kantonen.

Die kantonalen Steuerstatus müssen aus Gründen der internationalen Akzeptanz im Rahmen der SV17 abgeschafft werden. Ihr Anteil ist im Kanton Schaffhausen deutlich höher als in den meisten anderen Kantonen, weshalb im Zuge der Reform der Unternehmensbesteuerung besonders grosse Einnahmen der direkten Bundessteuer sowie der Kantons- und Gemeindesteuern auf dem Spiel stehen. Mit einer zukünftigen Gesamtsteuerbelastung für alle Schaffhauser Unternehmen von 12 bis 12.5 Prozent und einer zielgerichteten Nutzung von Instrumenten (insbesondere Patentbox, Sondersatz für aufgedeckte stille Reserven während fünf Jahren) kann es jedoch gelingen, den Wirtschaftsstandort weiterhin zu stärken. Auch für die natürlichen Personen soll es Entlastungen geben. Der Regierungsrat beabsichtigt – nebst der vom Bund vorgeschlagenen Erhöhung der Kinderzulage – eine Erhöhung des Versicherungsabzugs.

Mit dieser Umsetzungsstrategie wird die SV17 finanziell tragbar sein. Zwar muss während der ersten fünf Jahre wegen der Übergangsbestimmungen noch mit Steuermindereinnahmen gerechnet werden. Eine bereits geschaffene finanzpolitische Reserve wird den Kantonshaushalt aber stabil behalten. Längerfristig ist mit Steuermehreinnahmen von bis zu vier Millionen Franken für den Kanton zu rechnen. Die Senkung des Gewinnsteuerersatzes wird finanziert durch die höhere steuerliche Belastung der heute privilegiert besteuerten Statusgesellschaften, die Erhöhung der Dividendenbesteuerung sowie den erhöhten Anteil an der direkten Bundessteuer. Die zusätzlichen Mittel aus der Direkten Bundessteuer der juristischen Personen sollen zu 45 Prozent an die Gemeinden fliessen.

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