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Energieförderprogramm: Nachfrage sprengt Grenzen

29.02.2012

Das Energieförderprogramm, insbesondere die Bereiche Solarenergie und grosse Holzfeuerungen, hat eine weit überdurchschnittliche und in diesem Umfang nicht erwartete Nachfrage ausgelöst. Aufgrund der begrenzten Fördermittel muss der Kanton das Förderprogramm deshalb ab 1. März 2012 anpassen. Künftig können für Solarstromanlagen, Holzfeuerungen, Anschlüsse an Wärmenetze, Minergie-Neubauten und Kleinsanierungen von Gebäuden keine Beiträge mehr gesprochen werden. Weiterhin gefördert werden dagegen Gebäudesanierungen, Wärmepumpen als Ersatz von Elektroheizungen, der Gebäudeenergieausweis (GEAK) mit Beratungsbericht, Machbarkeitsstudien und in reduziertem Umfang thermische Sonnenkollektoranlagen. Das Anfang 2011 lancierte Impulsprogramm Solarenergie hat alle Erwartungen übertroffen. Seit dessen Start gingen beim Kanton insgesamt 436 Gesuche für Solaranlagen, 146 für thermische und 290 für Solarstrom, ein. Der Vergleich mit dem Vorjahr verdeutlicht die Steigerung: 2010 waren es 142 Gesuche für Solaranlagen, also zwei Drittel weniger. Allein im letzten Dezember gingen so viele Gesuche für Solarstromanlagen ein wie in den Monaten Januar bis November 2011 zusammen. Auch die Anzahl der Gesuche für grosse Holzfeuerungen ab 70 kW war insbesondere im vergangenen Dezember unerwartet hoch. Die weit überdurchschnittliche Nachfrage dürfte zu einem wesentlichen Teil auf die interessanten Förderbeiträge zurückzuführen sein, welche einen hohen Anreiz für entsprechende Investitionen schafften. Dass der Kanton seit vergangenem Dezember mit Fördergesuchen überschwemmt wurde, ist aus energiepolitischer und volkswirtschaftlicher Sicht erfreulich: Mit den zugesprochenen Förderbeiträgen von rund 10 Millionen Franken (Bund und Kanton) im Jahr 2011 können über die Lebensdauer der Anlagen betrachtet 61 Mio. Liter Erdöl eingespart oder ersetzt werden. Das ergibt eine Fördereffizienz von 10 - 20 Rappen pro Liter Erdöl. Zudem wurden dadurch mehr als 55 Millionen Franken zusätzliche Investitionen ausgelöst. Diese hohe Wirkung des Förderprogramms hat aber auch nachteilige Folgen, weil nicht beliebig Fördermittel zur Verfügung stehen. Die extrem hohe Anzahl Gesuche seit Dezember 2011 führte insbesondere dazu, dass ohne Anpassungen des Förderprogramms das Jahresbudget 2012 nicht mehr eingehalten werden könnte. Hinzu kommt, dass im Budget 2012 von 1,9 Mio. Franken gegenüber dem Vorjahresbudget 0,5 Mio. Franken weniger zur Verfügung stehen. Deshalb müssen ab 1. März 2012 Förderbereiche gestrichen und Fördersätze reduziert werden. Konkret können u.a. für Solarstromanlagen, Holzfeuerungen, Anschlüsse an Wärmenetze, Minergie-Neubauten und Kleinsanierungen keine Beiträge mehr geleistet werden. Dagegen werden Gebäudesanierungen weiterhin gefördert, wobei die Bonusstufen für Gesamtsanierungen gestrichen werden. Wärmepumpen werden nur noch als Ersatz von Elektroheizungen gefördert. Weiterhin gefördert werden der GEAK mit Beratungsbericht, Machbarkeitsstudien (z.B. für Solarstromanlagen auf grossen Dächern) und thermische Sonnenkollektoranlagen; allerdings wird hier der Fördersatz beim flächenabhängigen Betrag halbiert. Für bereits vollständig eingereichte Gesuche gilt das bisherige Förderprogramm. Bei den Auszahlungen der Förderbeiträge für Solastromanlagen wird jedoch ein jährliches Ausgabendach eingeführt. Die Auszahlungen werden über die nächsten Jahre verteilt. Die Anpassungen des Förderprogramms haben zur Folge, dass weniger Bundesmittel abgeholt werden können, sodass in den nächsten Jahren insgesamt weniger Fördermittel zur Verfügung stehen. Die neuen Förderbeiträge sowie weitere Informationen zum Förderprogramm des Kantons und der Gemeinden finden sich auf der Webseite www.energie.sh.ch.
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