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Revision der Jagdverordnung

28.01.2014

Der Regierungsrat hat auf den 1. Februar 2014 eine Änderung der kantonalen Jagdverordnung beschlossen. Hintergrund ist die Revision der entsprechenden Bundesverordnung, welche die Grundlage für einen den heutigen Ansprüchen entsprechenden Umgang mit Wildtieren schafft. Die Möglichkeiten der Regulation von Wildtieren, die grosse Schäden oder erhebliche Gefährdungen verursachen, wurden erweitert. So werden die Schonzeiten von Kormoran und Wildschwein um einen Monat verkürzt. Gleichzeitig wird der Schutz der Wildtiere vor Störungen durch Freizeitaktivitäten verbessert. Weiter wird der Tierschutz auf der Jagd verbessert: Neu gilt für alle einheimischen Wildtiere eine Schonzeit. Totschlagfallen sind verboten. Jäger müssen periodisch ihre Treffsicherheit nachweisen. Zudem wird das Töten von Wild klarer definiert und die Ausbildung der Jagdhunde verbessert. Der Umweltschutz wird verbessert, indem neu ein Verbot zur Verwendung von Bleischrot für die Wasservogeljagd erlassen wird. In der kantonalen Jagdverordnung werden die notwendigen Anpassungen an die revidierte Bundesgesetzgebung und einige weitere Anpassungen an die jagdliche Situation im Kanton Schaffhausen vorgenommen. So verweist die kantonale Jagdverordnung neu auf die Schonzeiten des Bundesrechts, womit Wildschweine auch im Monat Februar gejagt werden dürfen. Damit wird einem wohlbegründeten Anliegen der Jäger und der Landwirtschaft Rechnung getragen, erweist sich doch gerade der Monat Februar zur Regulierung der Wildschweinbestände und damit zur Verhütung von Wildschäden als zentral.
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