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Steuervorlage 17

28.11.2017

Der Regierungsrat stimmt der vorgeschlagenen Steuervorlage 17 des Bundes (SV17) weitgehend zu, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement festhält. Gleichzeitig bekräftigt er seine langfristige Strategie mit dem Kernelement einer zukünftigen Gesamtsteuerbelastung für alle Unternehmen von 12 bis 12.5 %. Der Regierungsrat ist überzeugt, mit dieser Massnahme alle Schaffhauser Unternehmen und damit den gesamten Wirtschaftsstandort langfristig zu stärken. Auch sollen die natürlichen Personen profitieren.

Bundesvorlage

Der Anteil der Statusgesellschaften ist im Kanton Schaffhausen deutlich höher als in den meisten anderen Kantonen, deshalb stehen im Zuge der Reform der Unternehmensbesteuerung besonders grosse Einnahmen der direkten Bundessteuer, aber auch Kantons- und Gemeindesteuern auf dem Spiel. Der Regierungsrat erachtet die Abschaffung der kantonalen Steuerstatus aus Gründen der internationalen Akzeptanz weiterhin als unvermeidbar und stimmt den Gesetzes- und Verordnungsentwürfen zur Steuerreform 17 (SV17) weitgehend zu. Allerdings verlangt er, dass der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer entgegen dem bundesrätlichen Vorschlag von 20.5 % auf 21.2 % erhöht wird. Damit soll der Handlungsspielraum für die Umsetzung der Steuerreform auf kantonaler Ebene gewahrt bleiben und insbesondere ein fairer Lastenausgleich mit den Gemeinden sichergestellt werden. Zudem sollen die Kantone einen Abzug für Eigenfinanzierung einführen dürfen, wie er voraussichtlich EU-weit als Freibetrag für Wachstum und Investitionen (FWI) eingeführt werden wird. Von diesem Instrument werden vor allem substanzstarke Unternehmen mit verhältnismässig viel Eigenkapital profitieren.

Kantonale Steuerreform zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts

Um den Wirtschaftsstandort Schaffhausen zu stärken und um international wettbewerbsfähig zu bleiben, bestätigt der Regierungsrat als Kernelement der kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 eine zukünftige Gesamtsteuerbelastung von 12 bis 12.5% für alle Unternehmen. Weitere Massnahmen der kantonalen Unternehmenssteuerreform sind die Einführung einer Patentbox und eine Dividendenbesteuerung von 70 %. Eine Gesamtentlastungsbegrenzung von zunächst 60 % soll die Entlastung massvoll limitieren.

Die Senkung des Gewinnsteuersatzes wird finanziert durch die höhere steuerliche Belastung der heute privilegiert besteuerten Statusgesellschaften sowie durch den erhöhten Anteil an der direkten Bundessteuer. Die zusätzlichen Mittel aus der direkten Bundessteuer der juristischen Personen sollen zu 45 % an die Gemeinden fliessen. Damit nimmt der Regierungsrat seine Verantwortung gegenüber den Gemeinden wahr.

Der Regierungsrat beabsichtigt zudem, gleichzeitig mit der zukünftigen Unternehmensbesteuerung eine Entlastung für die natürlichen Personen einzuführen. Diese soll – nebst der vom Bund vorgeschlagenen Erhöhung der Kinderzulage – durch eine Erhöhung des Versicherungsabzugs erfolgen.

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