Im Monat Mai 2014 haben im Kanton Schaffhausen mehrere Personen betrügerische Spam-Mails von einem angeblichen Mediendienst erhalten. Dieser gaukelt einen angeblichen Vertragsabschluss vor und fordert – unter Androhung von Mahngebühren – auf, eine Abo-Gebühr zu entrichten. Die Schaffhauser Polizei empfiehlt solche Spam-Mails – nach Möglichkeit ungeöffnet – zu löschen.
Die vermeintliche Betrugsmasche hinter den Spam-Mails ist bösartig und raffiniert zugleich. Zunächst wird der empfangenden Person vorgemacht, sie/er hätte einen Abo-Vertrag abgeschlossen und müsse künftig monatlich eine bestimmte Summe zahlen – andernfalls drohe ein Mahnverfahren. Untypisch für diese Art von „Abo-Abzocke“ ist die angebliche Bestellbestätigung sowie der angebliche Kündigungsantrag, die sich im Mail-Anhang befinden. Perfiderweise handelt es sich dabei um eine zip-Datei mit personalisiertem Dateinamen. Der Dateiname beinhaltet neben dem aktuellen Datum auch den Namen des Empfängers. Das personalisierte Anschreiben sowie der personalisierte Mail-Anhang sollen dem Empfänger suggerieren, es handele sich um eine echte Forderung. Dabei steckt im Anhang eine böse Überraschung für den Empfänger. Sobald der Anhang geöffnet wird, installiert sich automatisch Schadsoftware auf dem Rechner und dieser ist infiziert. Daher rät die Schaffhauser Polizei, den E-Mail-Anhang unter keinen Umständen zu öffnen – egal mit welchem Endgerät. Ebenso wenig sollte man auf solche Spam-Mails antworten, denn dadurch gibt man dem Absender den Hinweis, dass die E-Mail-Adresse aktuell ist und für weitere Spam-Mails genutzt werden kann. Die Texte in den gemeldeten Spam-Mails können variieren. In einigen Fällen nennt sich der Absender Media Center GmbH, Giropay Online Service AG, in anderen Fällen wiederum Media Plattform GmbH, Payment Billing GmbH oder auch Video-on-Demand Center GmbH, Payment Service AG. Bekannt sind zudem Betrugsversuche von folgenden „angeblichen Mediendiensten“: Media Plattform AG, Letspay Office GmbH, Giro Online Billing AG, Media Service AG oder auch Video Service AG. Wer den Mail-Anhang bereits geöffnet hat, sollte dringend einen Virenscan mit einem aktuellen Antivirenprogramm auf seinem Rechner durchführen. Das gilt auch, wenn der Mail-Anhang mit einem Smartphone oder mit einem Tablet geöffnet wurde. Allerdings wird diese Schadsoftware längst nicht von allen Antiviren-Programmen erkannt.