Der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten wird ab Schuljahr 2013/2014 verschoben, die Kantonsschule führt Sport als Promotionsfach ein und die "Richtlinien Deutsch als Zweitsprache" werden aktualisiert.
Stichtag Eintritt in den Kindergarten:
Der Erziehungsrat unterstützt die Absicht des Erziehungsdepartementes, zur Umsetzung der wenigen, noch zu erfüllenden Vorgaben des HarmoS-Konkordates im Verlaufe dieses Jahres eine entsprechende Teilrevision des Schulgesetzes und des Schuldekrets in die Wege zu leiten. Es geht primär um die formelle Einführung des elfjährigen Schulobligatoriums (zwei Jahre Kindergarten, sechs Jahre Primarschule und drei Jahre Sekundarstufe I) sowie um die Verschiebung des Stichtages für den Eintritt in den Kindergarten und damit für den Beginn der Schulpflicht. Für die nächsten beiden Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 gilt für alle Schaffhauser Kinder wie bisher der 1. Mai als Stichtag für den Kindergarteneintritt. In den darauf folgenden drei Schuljahren wird der Stichtag jeweils um einen Monat verschoben. Diese Staffelung macht Sinn und damit kann vermieden werden, dass ab Schuljahr 2015/2016 sehr viel mehr Kinder auf einmal in den Kindergarten eintreten und dadurch allenfalls zusätzliche Klassen geführt werden müssten. Ab Schuljahr 2013/2014 gilt zudem das zweijährige Kindergartenobligatorium, wobei bereits jetzt 98% der Schaffhauser Kinder beide Kindergartenjahre besuchen. Die nachfolgende Übersicht fasst alle relevanten Daten zusammen:
Promotionsfach Sport an der Kantonsschule:
Die Ausbildung an Gymnasien ist traditionell auf eine gesamtheitliche Bildung ausgerichtet. Dazu gehört auch die Förderung der physischen und koordinativen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die gesellschaftliche und schulische Bedeutung des Fachs "Sport" hat in den letzten Jahren zugenommen. Nun soll es an der Kantonsschule Schaffhausen ab Schuljahr 2011/2012 promotionsrelevant werden. Die motorische Begabung wird die gleiche Rolle spielen wie die sprachliche, mathematische, kreative oder musische. Die Beurteilung der Leistung erfolgt nach objektiv überprüfbaren Kriterien in den Bereichen Gestalten, Leisten und Spielen, wobei auch das Sport- und das Spielverständnis in die Bewertung einbezogen werden, was auch motorisch weniger begabten Schülerinnen und Schülern zugute kommt. Die einschlägigen Erfahrungen in den Kantonen Luzern, Solothurn und Graubünden werden durchwegs positiv beurteilt. Die Kantonsschule bringt mit diesem wichtigen Schritt einmal mehr ihre Bereitschaft und ihren Willen zur Veränderung zum Ausdruck. Der Erziehungsrat anerkennt und begrüsst dies ausdrücklich. Er erachtet die Aufwertung des Faches "Sport? als einen weiteren wesentlichen Beitrag zur Qualitätsverbesserung im Sinne einer zukunftsorientierten, sich nachhaltig entwickelnden Schule. Die Kantonsschule soll weiterhin zu den besten Gymnasien der Schweiz gehören.
Neue Richtlinien für den Unterricht Deutsch als Zweitsprache (DaZ) als Ersatz für die ersten Richtlinien aus dem Jahr 1993
Im Jahr 1993 wurden im Kanton Schaffhausen die ersten Richtlinien Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erarbeitet, nachdem die EDK eine entsprechende Empfehlung zur Förderung fremdsprachiger Kinder und Jugendlicher herausgegeben hatte. In der Zwischenzeit haben sich die Erfahrung und das Wissen im Umgang mit dem Zweitspracherwerb vertieft und verändert. Der Unterricht Deutsch als Zweitsprache unterstützt und fördert fremdsprachige Kinder und Jugendliche beim Erwerb der deutschen Sprache und hilft ihnen, einen ihrem Potenzial entsprechenden Schulerfolg zu erzielen. Die vom Erziehungsrat verabschiedeten neuen Richtlinien sehen daneben im Wesentlichen im administrativen Bereich eine Vereinfachung bei der Zuteilung der Ressourcen vor, da den Schulgemeinden für den DaZ-Unterricht Poolressourcen zur Verfügung stehen, welche bedarfsgerecht und damit gezielt eingesetzt werden können. Die neuen Richtlinien treten auf das Schuljahr 2012/2013 in Kraft.