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Regierung legt Kantonsanteil bei Spitalfinanzierung fest

22.03.2011

Der Regierungsrat hat den kantonalen Anteil an der Vergütung der stationären Behandlungen und des Aufenthaltes in einem Spital festgelegt. Der Kantonsanteil an den stationären Behandlungen für das Jahr 2012 beträgt 53 %. Entsprechend sind von den Versicherern 47 % der Kosten zu übernehmen.

Hintergrund dieser Regelung ist die Einführung der neuen Spitalfinanzierung ab 1. Januar 2012. Gemäss dem KVG wird die Vergütung der stationären Behandlungen und des Aufenthaltes in einem Spital vom Kanton und von den Versicherern anteilsmässig übernommen. Der Kanton hat jeweils neun Monate im voraus den für alle Kantonseinwohner in allen zugelassenen Spitälern geltenden Kantonsanteil festzulegen. Ab 2017 müssen die Kantone mindestens 55 % übernehmen. Bis 2017 können Kantone, deren Durchschnittskrankenkassenprämie für Erwachsene unter dem Landesmittel liegen, den Kantonsanteil tiefer festlegen. Der Regierungsrat erachtet unter Abwägung aller Faktoren einen Kantonsanteil von 53 % als angemessen.
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