Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Teilrevision der Brandschutzverordnung
08.12.2015
Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2016 eine Teilrevision der Brandschutzverordnung vorgenommen. Neu wird der Brandschutzfonds zum Zinssatz für 5-jährige Kassenobligationen bei der Schaffhauser Kantonalbank verzinst. Das sind aktuell 0,2 %. Bisher ist der Fonds vom Kanton zum Zinssatz für variable Hypotheken - aktuell 2,75 % - zu verzinsen; dies ist im Vergleich zu anderen kantonalen Fonds überdurchschnittlich hoch. Fondsvermögen wird in der Regel zum Zinssatz für Kassenobligationen oder über den normalen Kontokorrentzins angelegt. Dies ist für Fonds markt- und sachgerechter. Der Brandschutzfonds wird durch Abgaben der Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen sowie Beiträge der privaten Versicherungsgesellschaften geäufnet. Für den Kanton ergeben sich durch die Änderung der Zinssatz-Bestimmung jährliche Einsparungen von rund 200'000 Franken.