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Parkverbot für mehr Sicherheit

16.03.2011

Bei der im letzten Herbst eröffneten Eishalle wird auf der Breitenaustrasse ein beidseitiges Parkverbot erlassen. Es umfasst den Abschnitt von der Hohlenbaumstrasse bis zum KSS-Parkplatz beim Spielweg. Dies wird nötig, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Denn seit der Eröffnung des Eisstadions stellen Besuchende ihre Fahrzeuge entlang des Trottoirs vor der KSS und teilweise auch auf der gegenüberliegenden Strassenseite ab. Dies schränkt die Übersicht ein und führt oft zu gefährlichen Situationen zwischen Fahrzeuglenkern und Fussgängern, insbesondere mit Kindern und Jugendlichen. Zudem wird durch das beidseitige Parkieren das Kreuzen der Fahrzeuge erschwert oder ganz verunmöglicht.
Bei Grossveranstaltungen wird die Breitenaustrasse wie bisher jeweils auf der ganzen Länge in Richtung Stadtzentrum als Einbahnstrasse signalisiert. Das einseitige Parkieren bleibt dann möglich. Die Einweisung der Fahrzeuge erfolgt in der Regel durch einen Verkehrsdienst.
Die neue Verkehrsanordnung wird im Amtsblatt veröffentlicht und nach Ablauf der Einsprachefrist und erfolgter Signalisation rechtskräftig.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Jeanette Storrer, Sozial- und Sicherheitsreferentin (ab 14 Uhr)
Tel.: +41 52 632 52 15
E-Mail: jeanette.storrer@stsh.ch Alois Sidler, Chef Verwaltungspolizei (14-16 Uhr abwesend)
Tel.: +41 52 632 57 58
E-Mail: alois.sidler@stsh.ch
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