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Neue Stipendienverordnung

20.02.2018

Der Regierungsrat hat eine neue Stipendienverordnung erlassen. Damit wird das am Montag vom Kantonsrat verabschiedete neue Stipendiendekret umgesetzt. Das Stipendiendekret regelt übergeordnete Grundsätze betreffend die Erteilung von Ausbildungsbeiträgen. Die neue Stipendienverordnung bildet das Umsetzungsinstrumentarium für eine den heutigen Verhältnissen angepasste Vergabe von Ausbildungsbeiträgen im Kanton Schaffhausen. Beide Erlasse treten am 28. Februar 2018 in Kraft.

Die Ausbildungsbeiträge werden nach dem Fehlbetragssystem berechnet: Den Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten werden die Eigenleistungen der gesuchstellenden Person und allfällige Leistungen Dritter (z.B. Eltern) gegenübergestellt. Die Differenz entspricht dem Ausbildungsbeitrag. Weiter werden die Bemessungsansätze für Stipendien festgelegt. Schliesslich werden die Voraussetzungen für die Vergabe von Studiendarlehen sowie deren Bemessungsgrundsätze geregelt. Gestützt auf eine Hochrechnung ist bei den Stipendien mit zusätzlichen Ausgaben von jährlich ca. 280'000 Franken zu rechnen. Bei den Darlehen ist mit leicht zunehmenden Darlehenssummen zu rechnen.

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