An seiner Klausurtagung im August 2015 hat sich der Erziehungsrat intensiv mit dem aktuellen Stand der Umsetzung der Integrativen Schulform (ISF) im Kanton Schaffhausen befasst. Seit dem Grundsatzentscheid zu ISF sind zehn Jahre vergangen. In dieser Zeit haben sich viele Schulen auf den Weg gemacht, sich mit dieser Fragestellung auseinanderzusetzen, ein entsprechendes Konzept zu erstellen und dieses nach Genehmigung umzusetzen. Die aktuelle Analyse der Ist-Situation zeigt, dass die Gemeinden mit ISF zufrieden sind und damit den Anforderungen im Schulfeld gut begegnen können. Nur wenige Gemeinden haben ISF noch nicht umgesetzt.
Die Integrative Schulform (ISF) gewährleistet unter anderem
- Chancengerechtigkeit: In allen Gemeinden im Kanton soll für die Kinder und Jugendlichen ein vergleichbares Bildungsangebot zur Verfügung stehen. Möglichst alle Schülerinnen und Schüler sollen in ihrem Dorf oder in ihrem Quartier die Schule besuchen können, unabhängig von ihren Stärken und Schwächen.
- Gemeinsames Lernen: Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden in den Regelklassen gefördert und unterstützt.
- Unterstützung: Homogene Lerngruppen sind eine Fiktion. Auch in Jahrgangsklassen sind differenzierte Lernangebote nötig. Für nur eine Lehrperson ist es schwierig, den verschiedenen Bedürfnissen alleine gerecht werden zu können. In integrativen Schulen unterstützt eine Lehrperson für Heilpädagogik die Klassenlehrperson bei der Planung und Umsetzung der differenzierten Lernangebote. Von dieser Zusammenarbeit profitieren alle Schülerinnen und Schüler.
Nach Abwägung aller Argumente beschliesst der Erziehungsrat, dass die Integrative Schulform (ISF) nun im ganzen Kanton umgesetzt werden soll.
Die betreffenden Gemeinden bzw. Schulen sollen drei Jahre Zeit haben, ein gemeindespezifisches Konzept zu erarbeiten und genehmigen zu lassen. Innert weiteren zwei Jahren soll mit der Umsetzung des Konzeptes begonnen werden. Die Kantonalen Richtlinien für den sonderpädagogischen Bereich im Kanton Schaffhausen vom 3. Juli 2007 bilden dabei den Rahmen für die Umsetzung. Diese beinhalten auch die Möglichkeit zur Beibehaltung der Einschulungs- und Werkklassen. Die Schulen werden bei der Umsetzung von Fachpersonen des Erziehungsdepartements unterstützt. Der Erziehungsrat beauftragt das Erziehungsdepartement, die nötigen Rechtsgrundlagen und eine entsprechende Umsetzungsplanung auszuarbeiten.
Der Erziehungsrat ist überzeugt, dass dieser Entscheid zur Stärkung der Qualität der Schaffhauser Schulen beitragen wird.