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Kompetenz des Bundesrates bei völkerrechtlichen Verträgen wird eingeschränkt

06.03.2012

Der Regierungsrat äussert sich positiv zum Bundesgesetz über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite und über die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Die Regierung begrüsst die neue Regelung und die Stossrichtung, die Kompetenzen des Bundesrates beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge nicht auszudehnen. Wichtig ist für den Regierungsrat, dass die Kantone da, wo sie direkt betroffen sind, ihren Einfluss entsprechend geltend machen können. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen gehen auf Motionen des Ständerates und des Nationalrates zurück. Neu soll der Bundesrat Vollzugsverträge zu genehmigten völkerrechtlichen Verträgen nur selbständig abschliessen können, wenn sie «lediglich die im Grundvertrag bereits festgelegten Rechte, Pflichten und organisatorischen Grundsätze näher ausgestalten». Im Weiteren soll der Bundesrat inskünftig auf die vorläufige Anwendung verzichten, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder der zuständigen Kommissionen der Bundesversammlung sich dagegen aussprechen.
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