Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Ja zu Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien
13.11.2012
Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagene Verstärkung der Förderung der Ökostromproduktion mit der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV, wie er in seiner Vernehmlassung an die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates festhält. Mit der entsprechenden Revision des Energiegesetzes wird die parlamentarische Initiative «Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher» umgesetzt. Ziel der Gesetzesänderung ist es, schon vor der frühestens auf Anfang 2015 erwarteten Inkraftsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundesrates die Förderung der Ökostromproduktion voranzutreiben und die energieintensiven Betriebe zu entlasten. Um die Warteliste für die KEV abzubauen und eine grössere Zahl von Projekten zu realisieren, beantragt die Kommission, den Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze, der hauptsächlich der Finanzierung der KEV dient, zu erhöhen. Damit jedoch die Unternehmen, deren Elektrizitätskosten mindestens 5 % der Bruttowertschöpfung betragen, nicht zusätzlich belastet werden, können sich diese die Zuschlagsbeträge ganz oder teilweise zurückerstatten lassen, wenn sie sich zu einer Verbesserung ihrer Energieeffizienz verpflichten.
Die langen Wartelisten bei der KEV verunsichern viele Investoren hinsichtlich der Frage, ob sie das notwendige Kapital einsetzen sollen. Der Regierungsrat begrüsst daher Massnahmen, welche den Abbau der Wartelisten unterstützen. Ebenso ist es sinnvoll, Unternehmen zu entlasten, bei welchen Elektrizität ein wichtiger Produktionsfaktor ist und welche durch zu hohe Zuschläge in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt wären. Da mit Effizienzgewinnen gleichzeitig auch die Produktionskosten gesenkt werden können, ist eine Verknüpfung mit Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs richtig.