Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Zusammenarbeit mit Kanton Zürich bei Prüfung von Gesuchen für Tierversuche
21.05.2013
Die Kantone Schaffhausen und Zürich haben einen Vertrag über die Erledigung von Aufgaben im Bereich Tierversuche und Versuchstierhaltungen abgeschlossen. Die vom Kanton zu erledigenden Aufgaben aus der Tierschutzgesetzgebung werden dem Kanton Zürich übertragen. Bereits bisher wurden die - wenigen - im Kanton Schaffhausen gestellten Bewilligungsgesuche jeweils der Kommission für Tierversuche des Kantons Zürich zur Prüfung und Antragstellung unterbreitet. Neu werden die entsprechenden Aufgaben auch formellrechtlich auf den Kanton Zürich übertragen. Wie bisher bleibt aber das Veterinäramt Schaffhausen zuständig für die Erteilung der Bewilligungen. Die vertragliche Regelung verursacht keine Kosten, da die wenigen Einsätze für den Kanton Schaffhausen über die Gebühren dem Gesuchsteller weiterverrechnet werden.