Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2014 eine Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Verfahren vor Verwaltungsbehörden erlassen. Bereits seit dem 1. Januar 2011 können die Parteien ihre Eingaben in Verfahren, welche sich nach der Schweizerischen Zivil- oder Strafprozessordnung sowie dem Gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs richten, in elektronischer Form übermitteln. Neu gibt es diese Möglichkeit in Verfahren vor kantonalen Verwaltungsbehörden. Voraussetzung dafür ist wie bei den zivil- und strafprozessualen Verfahren, dass der elektronische Verkehr über eine anerkannte Zustellplattform gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben erfolgen muss und Eingaben über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen müssen.
Für die Verfahren vor kantonalen Verwaltungsbehörden ist ein pragmatisches Vorgehen vorgesehen. Der elektronische Verkehr wird nach Bedarf und nicht innert einer bestimmten Frist eingeführt. Der elektronische Rechtsverkehr mit einer kantonalen Behörde steht dann offen, wenn die Behörde auf ihrer Internetseite eine formelle elektronische Zustelladresse bezeichnet. Der elektronische Rechtsverkehr mit Behörden ist ein weiteres Element der eGovernment Strategie Schaffhausen.