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Reduktion der Übergangsrenten für Staatspersonal

24.03.2015

Der Regierungsrat hat auf den 1. April 2015 eine Änderung der Übergangsrentenregelung vorgenommen. Die im Fall einer vorzeitigen Pensionierung ausbezahlte Übergangsrente wird ab 2017 um einen Viertel reduziert. Die vom Regierungsrat beschlossene Massnahme ist Bestandteil des Entlastungsprogramms 2014. Die bei einem Rücktritt nach dem 60. Altersjahr ausbezahlte Übergangsrente wird ab 2017 bei einem Vollpensum noch 75 % der minimalen einfachen AHV-Altersrente entsprechen. Bei hohen Einkommen wird die Übergangsrente auf 50 % der minimalen einfachen AHV-Altersrente reduziert. Bei tiefen Einkommen wird wie bisher eine Zulage zur Übergangsrente ausgerichtet. Neu eingeführt wird im Übrigen die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Übergangsrente auf Wunsch von Mitarbeitenden auch als Einlage in die Pensionskasse einzahlen kann. Von der neuen Regelung nicht betroffen sind Mitarbeitende, welche bereits eine Übergangsrente beziehen oder die bis Ende 2016 zurücktreten, sowie Personen, die unter den Sozialplan zum Entlastungsprogramm 2014 fallen.
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