Der Randenkommission ist es ein grosses Anliegen, die Einschränkung der wichtigen Verbindungswege zwischen dem Kanton Schaffhausen und den angrenzenden deutschen Landkreisen zu verhindern. Von den wirtschaftlichen Verflechtungen in der Randenregion profitieren sowohl die schweizerische als auch die deutsche Seite die Gewährleistung reibungsloser Grenzübergänge ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass dies so bleibt.
Neben der Gefahr einer Beeinträchtigung der regionalen Entwicklung ist die Schliessung der Zollstelle Bargen, welche auf deutscher Seite die Aufgabe der Zollstelle Neuhaus nach sich ziehen würde, insbesondere aus verkehrlichen Gründen nicht akzeptabel. Die Schliessung würde zu einem beträchtlichen Ausweichverkehr führen. Dieser könnte von den beiden Ausweich-Grenzübergängen Thayngen-Bietingen und Waldshut-Koblenz nicht aufgefangen werden, da deren Kapazitätsgrenzen bereits jetzt überschritten sind.
Eine Schliessung der Zollstelle Bargen würde sich daher nachteilig auf die Verkehrssicherheit auswirken. So ist die zweispurige Kantonsstrasse J15 zwischen der Zollstelle Thayngen und Schaffhausen-Herblingen nicht für die heutigen Verkehrsmengen ausgebaut. Der Abtausch der heutigen Nationalstrasse zwischen Schaffhausen-Mutzentäli und dem Grenzübergang Bargen-Neuhaus mit der Kantonsstrasse J15 ist im Neuen Netzbeschluss des Bundes vorgesehen und muss in jedem Fall dringend und zeitnah vollzogen werden.
Der Schaffhauser Regierungsrat und Vorsitzende der Randenkommission, Dr. Reto Dubach, begrüsst den gemeinsamen Einsatz der Randenkommission: Es ist wichtig aufzuzeigen, dass die Schliessung der Zollstelle Bargen bei dem verkehrlich und wirtschaftlich hohen Austausch über die deutsch-schweizerische Grenze nicht vertretbar ist und für die ganze Region ein herber Verlust wäre.