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Beitritt zum revidierten Hooligankonkordat ist rechtskräftig

09.12.2014

Der Regierungsrat hat den Beitritt des Kantons Schaffhausen zum revidierten Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen (Hooligankonkordat) in Kraft gesetzt. Die Stimmberechtigten haben dem Beitrittsbeschluss zum revidierten Hooligankonkordat in der Volksabstimmung vom 30. November 2014 mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Beitritt des Kantons Schaffhausen ist mit der Annahme in der Volksabstimmung in Kraft getreten. Das Konkordat schafft eine klare und dauerhafte Grundlage für Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen. Das revidierte Konkordat ergänzt, präzisiert und verbessert das bereits schweizweit geltende Hooligankonkordat und wirkt so gegen Gewaltausbrüche, die bei Sportveranstaltungen unerwünscht sind.
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