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Tarifgenehmigung für ambulante Leistungen der Spitäler Schaffhausen

14.02.2017

Der Regierungsrat hat den zwischen den Spitälern Schaffhausen und den Krankenversicherern Helsana / Sanitas / KPT abgeschlossenen Tarifvertrag über die Vergütung von paramedizinischen, zahnärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungen für ambulante Spitalbehandlungen genehmigt. Der ab dem 1. Januar 2016 gültige Vertrag legt Taxpunktwerte für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungsberatung, Diabetesberatung, zahnärztliche Behandlungen sowie Behandlungen durch Hebammen und Pflegefachpersonal fest.

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