Der Stadtrat hat die Taxen für die Spitexregion Schaffhausen ab 1. Januar 2012 beschlossen. Der ergänzende Kostenbeitrag der Klientinnen und Klienten an den pflegerischen Leistungen beträgt 15.95 Franken pro Einsatz, wobei die Verrechnung nur einmal pro Tag erfolgt. Die gesetzlichen Leistungen der Krankenversicherer an den Kosten belaufen sich auf 54.60 Franken pro Stunde für die Grundpflege, 65.40 Franken pro Stunde für die Untersuchungs- und Behandlungspflege sowie 79.80 Franken pro Stunde für Abklärung und Beratung. Die Leistungen der Krankenversicherer und der Kostenbeitrag der Klienten sind nicht kostendeckend, der Restbetrag wird durch die öffentliche Hand gedeckt. Die hauswirtschaftlichen Leistungen betragen einheitlich 35 Franken pro Stunde. Die beschlossenen Taxen werden in die Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen aufgenommen.
Im Weiteren hat der Stadtrat Nachtragskredite für die Spitexorganisationen mit und ohne Leistungsauftrag und die Pflegebeiträge in den städtischen Altersheimen genehmigt. Sie sind nötig, weil die Eckwerte der kantonalen Verordnung zur neuen Pflegefinanzierung im stationären und ambulanten Bereich erst sehr spät bekannt wurden. Im Zeitpunkt der Budgetierung waren sie noch nicht abschätzbar. Zudem musste eine rückwirkend für das Jahr 2007 gestellte Rechnung für den Mahlzeitendienst beglichen werden. Und schliesslich gab es Veränderungen bei den Ergänzungsleistungen, deren Umfang erst im Dezember 2011 bekannt wurde.
Insgesamt sprach der Stadtrat Nachtragskredite von 371'600 Franken. Davon wird der Kanton im 2012 die Hälfte zurück erstatten. Ausserdem erwartet der Stadtrat in diesem Jahr eine Rückzahlung aus dem sich abzeichnenden Ertragsüberschuss der Spitex Schaffhausen von etwa 150'000 Franken. Spitex Schaffhausen hat einen Leistungsauftrag für die Dienstleistungen in den in der Region Schaffhausen zusammengeschlossenen Gemeinden. Damit reduzieren sich die Zusatzausgaben gegenüber dem Budget auf effektiv rund 35'800 Franken.
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