Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Zustimmung zu Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs
06.08.2013
Der Regierungsrat äussert sich - in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs - grundsätzlich positiv zur vorgeschlagenen Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. In der Vorlage zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes werden die relevanten Grundsätze und Ziele für den Schienengüterverkehr festgelegt: Der Bund soll günstige Rahmenbedingungen für den Bau und Betrieb geeigneter Güterverkehrsanlagen wie Anschlussgleise und Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr schaffen. Er sorgt für den diskriminierungsfreien Zugang zu den Güterverkehrsanlagen. Angebote des Gütertransports auf der Schiene müssen grundsätzlich eigenwirtschaftlich sein. Von diesem Grundsatz soll nur abgewichen werden, wenn die Kantone und der Bund gemeinsam nicht kostendeckende Angebote sicherstellen wollen.
Der schweizerische Schienengüterverkehr hat eine grosse Bedeutung für die Güterversorgung innerhalb der Schweiz und für den Güteraustausch mit dem Ausland. Die Regierung unterstützt den Grundsatz, dass Angebote des Gütertransports auf der Schiene eigenwirtschaftlich sein müssen. Sie wehrt sich, dass die Kantone durch Bundesrecht in eine Mitfinanzierung des Schienengüterverkehrs hineingezogen werden. Weiter spricht sich der Regierungsrat für die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung des Schienengüterverkehrs in der Fläche aus. Personen- und Güterverkehr sollen bei der Planung stärker koordiniert werden. Schliesslich soll für den Bau, die Änderung und den Rückbau von Güterverkehrsanlagen am Plangenehmigungsverfahren festgehalten werden. Vorhaben von untergeordneter Bedeutung sind nach kantonalem Recht zu regeln.