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Identitätskarten können über 2012 hinaus bei Gemeinde bestellt werden

10.07.2012

Der Regierungsrat ermächtigt die Gemeinden, bis auf Weiteres Anträge auf Ausstellung von Identitätskarten ohne Chip anzunehmen. Er hat auf den 1. August 2012 eine Änderung der kantonalen Ausweisverordnung beschlossen. Ursprünglich wurde den Gemeinden diese Möglichkeit nur bis Ende 2012 eingeräumt, da der Bund das Antragsverfahren für die Identitätskarte modernisieren und das bisherige Papierformular durch ein elektronisches Verfahren mittels spezieller Erfassungsgeräte ablösen will. Es war vorgesehen, ab 2013 das Antragsverfahren für Identitätskarten zentral beim kantonalen Migrationsamt und Passbüro anzusiedeln. Die Regierung reagiert mit der Verordnungsanpassung auf das vom Kantonsrat erheblich erklärte Postulat "Änderung der Ausweisverordnung", welches verlangt, dass Identitätskarten ohne Chip zeitlich unbefristet bei den Gemeinden beantragt werden können. Der Regierungsrat behält sich eine erneute Überprüfung des Antragsverfahrens nach der definitiven Neuordnung des Ausweiswesens durch den Bund, welche im Jahr 2016 erwartet wird, vor.
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